Gesundheitsdienst
Gesundheitsdienst | © Darko Stojanovic auf Pixabay
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Gesundheitsdienst | © Darko Stojanovic auf Pixabay

Gesundheitsdienst

Verwaltungsgebäude, Altenburg Lindenaustraße 31

Eine stabile Gesundheit und gesundheitsfördernde Lebensbedingungen wünschen wir uns alle. Neben Kliniken und Praxen ist der Öffentliche Gesundheitsdienst die 3. Säule des Gesundheitswesens. Der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) nimmt die öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Gesundheitswesens wahr. Das Leistungsspektrum umfasst dabei neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben auch eine Vielzahl beratender und unterstützender Angebote zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit.

Der Fachdienst Gesundheit beim Landratsamt Altenburger Land mit Sitz in der Lindenaustraße 31 in Altenburg erfüllt seine Aufgaben in nachfolgend aufgeführten Sachgebieten:


Gesetzliche Masernimpfpflicht

Seit 1. März 2020 gilt eine gesetzliche Masernimpfpflicht. Demnach müssen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung, Kinderheim oder in einer Sammelunterkunft für Geflüchtete betreut werden, den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für die in den genannten Institutionen und in Gesundheitseinrichtungen Tätige.

Weitere Hinweise und die Registrierung Ihrer Einrichtung finden Sie hier.



Weitere umfassende Informationen sowie Ratschläge zu den verschiedensten Themen finden Sie unter den nachfolgenden Gesundheitstipps: