Satzungen
Satzungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung kostenfrei im Büro des Kreistages oder im jeweiligen Fachamt eingesehen werden. Satzungen sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Hinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Kreis geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
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