Feuerwehren im Einsatz
Brand- und Katastrophenschutz | © Pixabay
Feuerwehren im Einsatz
Brand- und Katastrophenschutz | © Pixabay

Brand- & Katastrophenschutz im Altenburger Land

Der Landkreis Altenburger Land ist Träger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe. Er ist Untere Katastrophenschutzbehörde (siehe Katastrophenschutz) im Freistaat Thüringen.

Die Aufgaben des Landkreises

  • Die Gemeinden bei der Durchführung ihrer Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu unterstützen.
  • Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden und Brandschutzverbände bei den dafür erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe zu unterstützen.
  • Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben und diese mit den Gemeinden und benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen.
  • Sonstige zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von überörtlichen Gefahren notwendigen Maßnahmen zu treffen.
  • Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen.
  • Notwendige Maßnahmen im Katastrophenschutz zu treffen.
  • Die Brandschutzerziehung zu fördern.

Führungs- und Fachkräfte des Landkreises

  • Kreisbrandinspektor (hauptamtlich)
  • Kreisbrandmeister (ehrenamtlich)
  • Kreisausbilder (ehrenamtlich)
  • Kreisjugendfeuerwehrwart (ehrenamtlich)

Abwehrender Brandschutz

Der Landkreis Altenburger Land verfügt über 66 Stadt-, Stadtteil-, Orts- und Ortsteilfeuerwehren sowie die Berufsfeuerwehr der Stadt Altenburg. Innerhalb dieser Feuerwehren sind ca. 1.200 Einsatzkräfte organisiert. Gemäß dem Kreistagsbeschluss aus dem Jahre 1996 sind die Feuerwehren aus Altenburg, Schmölln, Meuselwitz sowie Langenleuba-Niederhain und Ziegelheim als Stützpunktfeuerwehren benannt. Diese Feuerwehren verfügen über Ausrüstung zur technisches Hilfeleistung und ihnen ist ein überörtlicher Ausrückebereich zugeteilt.

Im Landkreis sind 5 Kreisbrandmeisterbereiche gebildet. Die ehrenamtlichen Kreisbrandmeister fungieren als Bindeglied zwischen Landkreis und Kommunen.

Des Weiteren sind ehrenamtliche Kreisausbilder der Feuerwehr für die Ausbildung und Qualifikation der Einsatzkräfte tätig.

Gefahrenabwehrkonzept - Gefahrenanalyse und Risikobewertung für den überörtlichen Einsatz der Stützpunktfeuerwehren im Altenburger Land

Vorbeugender Brandschutz

Die Aufgaben der Brandschutzdienststelle im vorbeugenden Gefahrenschutz werden durch zwei feuerwehrtechnische Beamten erfüllt. Bei vielen Bauvorhaben ist eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle erforderlich. Im Vorfeld machen sich dabei häufig Absprachen mit den Projektanten notwendig. Den Verantwortlichen des Landkreises obliegt weiterhin die Mitarbeit innerhalb des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die Kontrolle der erteilten Anweisungen. Weiterhin ist die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau in Betrieben und Einrichtungen durch die feuerwehrtechnischen Bediensteten des Landkreises sicherzustellen. Dabei sind derzeit rund 220 Objekte erfasst, die in einem maximalen 5-Jahres-Rhythmus zu kontrollieren sind. Auf der Grundlage einer Satzung werden für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau seit 2010 Gebühren erhoben.

Satzung zur Regelung der Gebührenerhebung für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau