Kindertagesbetreuung im Altenburger Land
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.
Zur Realisierung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf können längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres können statt in einer Kindertagesstätte auch in einer Kindertagespflegestelle betreut werden.
In Anerkennung der vorrangigen Verantwortung der Eltern für die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder haben die Kindertageseinrichtungen einen familienunterstützenden und familienergänzenden Förderungsauftrag. Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung bieten dem Kind die notwendige Sensibilität, den Schutz und die erforderliche Sicherheit.
Sie berücksichtigen die kindlichen Bedürfnisse nach Stabilität und Kontinuität, emotionaler Geborgenheit, Aufmerksamkeit, Zuwendung, Kontakten mit anderen Kindern und nach einem angemessenen Wechsel zwischen Ruhe und Aktivitäten. Ein Tagesablauf mit regelhaften Abläufen spielt hierbei eine wesentliche und wichtige Rolle. Die Arbeit der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt das Recht des Kindes auf Spiel, unterstützt die natürliche Neugier des Kindes, fordert eigenaktive Bildungsprozesse heraus, greift Themen des Kindes auf und entwickelt diese gemeinsam mit dem Kind weiter. Darüber hinaus soll sie den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen sowie Kreativität und Fantasie fördern. Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist der aktuell gültige Thüringer Bildungsplan.