Beteiligungen

Für die Erfüllung seiner Aufgaben – im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung – bedient sich der Landkreis neben der Kernverwaltung auch anderer Organisations- bzw. Handlungsformen. Dies ist auf Grundlage der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) möglich, wonach der Landkreis außerhalb der allgemeinen Verwaltung Unternehmen als Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. in den Rechtsformen des Privatrechts gründen, übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen kann.

Die kreislichen Unternehmen sind vor allem in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Verkehr sowie Kultur tätig. Damit werden Aufgaben der öffentlichen Daseinsfürsorge, z. B. der medizinischen Versorgung oder des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllt. Mit der Gründung einer Gesellschaft wird die Aufgabenwahrnehmung aus der Kreisverwaltung ausgegliedert, die gesetzliche Pflicht verbleibt aber nach wie vor beim Landkreis.

Der Landkreis Altenburger Land führt einen Eigenbetrieb und ist an sieben privatrechtlich organisierten Unternehmen unmittelbar als Gesellschafter beteiligt; an vier Unternehmen besteht eine mittelbare Beteiligung, das heißt, dass die Beteiligung über sogenannte Tochterunternehmen erfolgt.

  • Klinikum Altenburger Land GmbH
  • Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbH
  • Seniorenzentrum Meuselwitz GmbH
  • Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH
  • THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
  • Theater Altenburg Gera gGmbH
  • Kommunale Arbeitsgemeinschaft Altenburger Museen

Einziger Eigenbetrieb des Landkreises ist der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei. Dieser Eigenbetrieb im Sinne der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEVB) hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird außerhalb des Haushaltes des Landkreises nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet. Der Landkreis bedient sich des Dienstleistungsbetriebes speziell bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Ver- und Entsorgung sowie als Straßenbaulastträger.

Ausschließliche Rechtsform aller anderen Beteiligungen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das GmbH-Recht ermöglicht den Gesellschaftern vielfältige Gestaltungsspielräume in der Aufgabenerfüllung und der Geschäftstätigkeit.

Detailliertere Informationen über die Beteiligungen werden dem Kreistag jährlich im Beteiligungsbericht vorgelegt. Dieser steht als Download zur Verfügung.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Sparkasse Altenburger Land eine Einrichtung des Landkreises. Diese besitzt eine eigene Rechtsfähigkeit und haftet selbstständig für alle Verbindlichkeiten.