Geschichte des Altenburger Landes
Bereits im 7. und 8 Jahrhundert siedelten sich Sorben in der heutigen Altenburger Region – insbesondere wegen der fruchtbaren Böden – an. Zahlreiche kleinere Dörfer entstanden im damaligen Gau Plisni (abgeleitet von Pleiße). Noch heute zeugen zahlreiche Ortsnamen mit der Endung „itz“ von dieser sorbischen Vergangenheit.
Die Gründung der Bistümer Zeitz, Merseburg und Meißen erfolgte 968, wobei der Name „Altenburg“ erstmalig 976 in einer Schenkung Kaiser Otto des II. an das Bistum Zeitz erwähnt wird.
Die Großgrundherrschaft des deutschen Feudalherrn Wiprecht von Groitzsch breitete sich mit der Ansetzung fränkischer Siedler um 1100 nördlich des heutigen Altenburger Landes aus und griff auch auf den Pleißengau über. 1152 erwarb Friedrich I. Barbarossa diese Güter.
Das Geschlecht der Wettiner erhielt 1127 die Markgrafschaft Meißen, erbte 1247 die Landgrafschaft Thüringen und versuchte seine Macht auch auf die benachbarten Gebiete auszudehnen. 1307 besiegten die Wettiner in der Schlacht bei Lucka König Albrecht und fügten das dadurch gewonnene Altenburger Gebiet in einen großen deutschen Territorialstaat ein.
Bei der Leipziger Teilung 1485 spaltete sich das Wettinische Haus in die Hauptstämme der zwei Brüder Ernst (Ernestiner) und Albrecht (Albertiner), jene zwei Prinzen, welche 1455 beim Altenburger Prinzenraub entführt worden waren. Das Amt Altenburg wurde ernestinisch (mit Ausnahme 1547–1554).
Durch viele Teilungen im Ostthüringischen Gebiet entstand 1603 das Herzogtum Sachsen-Altenburg als selbständiger Staat mit den Ämtern Altenburg, Ronneburg, Eisenberg, (Stadt)Roda, Leuchtenburg (mit Kahla und Orlamünde), Dornburg, Camburg, Bürgel und Saalfeld. Dieses teilte sich in einen Ostkreis und einen Westkreis, räumlich getrennt durch die reußischen Besitzungen der Region Gera/Bad Köstritz. Residenzstadt war Altenburg.
Mit dem Tode Herzog Friedrich Wilhelm des III. 1672 erlischt die Linie „Altes Fürstenhaus Sachsen-Altenburg“ (Erste Altenburger Dynastie). Das Fürstentum ist 1672–1680 mit den Fürstentum Coburg und 1672–1825 mit dem Fürstentum Gotha in Personalunion verbunden (Sachsen-Gotha-Altenburg). Da somit auch das Geheime Ratskollegium zu Gotha oberste Behörde für die Altenburger Landesbehörden war, kam es zu keiner weiteren Fortentwicklung der Altenburger Zentralverwaltung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Die Stadt wurde zu einer wenig besuchten Nebenresidenz, entwickelte sich jedoch weiter im Bereich des geistig-kulturellen Lebens.
Die bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch Landwirtschaft stark geprägte Region wurde nach und nach zum industriell bestimmten Gebiet, bedingt auch durch die wachsende Braunkohleförderung im Meuselwitz-Rositzer Revier. Auch der Ausbau des Verkehrsnetzes (Chausseebau) und der frühe Anschluß an das Eisenbahnnetz wirkten sich hier positiv aus (Linie Leipzig-Hof 1842, Linie Altenburg-Zeitz 1872).
Durch den Erbteilungsvertrag 1826 gab der regierende Herzog Friedrich von Hildburghausen (1780–1834) sein Land an Sachsen-Meiningen ab und bekam dafür den altenburgischen Landesteil in Besitz. Er begründete das neue Fürstenhaus Sachsen-Altenburg.
Durch das Grundgesetz des Herzogtums Sachsen-Altenburg vom 29.4.1831 wurde die Feudalverwaltung abgeschafft und eine konstitutionelle Monarchie gebildet, deren Volksvertretung die „Landschaft“ war. Seit 1850 bestand diese (bestimmt durch gleiche und direkte Wahl) aus 9 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, 9 Abgeordneten der Städte und 12 Abgeordneten der Landbevölkerung. Herzog Ernst I. pflegte ein gutes Verhältnis zur Landschaft, galt als volkstümlich und preußenfreundlich. Unter seiner Regierung war das Herzogtum am Ende des 19. Jahrhunderts schuldenfrei. Aus dem Streben der Landesregierung nach Repräsentation, verbunden mit dem Problem der Unterbringung der einzelnen Ministerien und der „Landschaft“, entstand die Notwendigkeit des Neubaus eines „Herzoglichen Ministeriums“ mit repräsentativer Wohnung für den Staatsminister. Somit erfolgte 1892–1895 der Bau des heutigen Landratsamtes mit Landschaftssaal in der heutigen Lindenaustraße 9 und später der benachbarten Villa, heute Lindenaustraße 10.
Am 13. November 1918 erfolgte die Thronentsagung Herzog Ernst des II. – das Herzogtum wurde zum Freistaat. 1920 wurde die Vereinigung von sieben Thüringer Freistaaten mit Annahme des Gesetzes zur Einigung Thüringens durch die Nationalversammlung in Weimar vollzogen. Das Altenburger Land hatte somit seine Stellung als selbständiger Staat verloren. Die seit 1919 bestehende Landesversammlung wurde bis 1923 als Gebietsvertretung in Altenburg fortgesetzt. Mit der Gemeinde- und Kreisordnung ging das Landratsamt mit Wirkung vom 1.10.1922 in einem Landkreis auf, an dessen Spitze der Kreisdirektor stand. Am 1.8.1926 entstand das Kreisamt mit dem Landrat an der Spitze als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die Landesbauämter, Hochbauämter, Schulämter, Gesundheitsämter und Veterinärämter wurden ab 1.7.1930 in das Kreisamt eingegliedert.
Das Reichsstatthaltergesetz vom 7.4.1933 sah die Einsetzung von Reichsstatthaltern mit dem Ziel einer einheitlichen nationalsozialistischen Politik in den deutschen Ländern nach den Richtlinien des Reichskanzlers vor. In Thüringen hatte dieser seinen Sitz in Weimar bis zum April 1945.
Im April 1945 wurde auch das Altenburger Land von den Truppen der US-Armee besetzt. Nach dem Abkommen von Jalta vom Februar 1945 gehörte Thüringen ab 1.7.1945 zur Sowjetischen Besatzungszone; in Thüringen verwaltet durch die Sowjetische Militäradministration in Thüringen (SMATh).
Am 15.11.1946 trat der neugewählte Kreistag zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Kreisverwaltung zog ab Oktober 1949 in die früheren Räume im heutigen Landratsamt zurück, in welchem bis dahin die SMATh arbeitete. Durch die demokratische Verwaltungsreform von 1952 wurden der Kreistag und der dessen Beschlüsse ausführende Rat des Kreises Altenburg höchstes Organ der Staatsmacht der DDR im Kreisgebiet.
Durch Gesetz vom 23.7.1952 werden auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Altenburger Land die Kreis Altenburg und Schmölln gebildet. Anstelle des Landrates werden in jedem Kreis ein 1. Vorsitzender, 3 Stellvertreter und ein Sekretär des Rates gewählt. Beide Kreise werden aus Thüringen herausgelöst, Sachsen angegliedert und der Verwaltung des Bezirkes Leipzig unterstellt.
Nach der politischen Wende fanden am 6.5.1990 Neuwahlen zu den Kreistagen und Gemeindevertretungen statt. Die konstituierende Sitzung mit der Wahl des Landrates, seiner 3 Stellvertreter sowie 7 Beigeordneter fand am 30.5.1990 statt. Mit Wirkung vom 1.8.1990 erfolgt die Umbildung des Rates des Kreises in das Landratsamt Altenburg, unterteilt in 4 Dezernate. Die Landkreise Altenburg und Schmölln werden mit Wirkung vom 14.10.1990 in das Land Thüringen eingegliedert. Mit Wirkung vom 1.7.1994 werden beide Landkreise zum Landkreis Altenburg, ab 13.7.1994 unter dem Namen Landkreis Altenburger Land, mit Sitz in Altenburg zusammengeführt.