Elektronische Rechnungen

Bitte übermitteln Sie Ihre Rechnung dem Landratsamt Altenburger Land als elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931, da diese automatisiert und elektronisch ohne Medienbrüche verarbeitet werden kann. U.a. kann durch den Entfall manueller Bearbeitungsschritte wie z.B. Einscannen und Abtippen die Rechnungsdurchlaufzeit verkürzt und die Fehlerquote minimiert werden.

Es werden folgende Formate unterschieden:

E-Rechnung im strukturierten XML-Format

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Bitte reichen Sie die E-Rechnung im XML-Format über die zentrale Rechnungseingangsplattform https://xrechnung-bdr.de ein.

Diese Plattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre E-Rechnung kostenlos zu erfassen oder eine bereits erstellte hochzuladen. Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung auf der entsprechenden Seite erforderlich.

Zur Adressierung und Weiterleitung Ihrer E-Rechnung ist für den Landkreis Altenburger Land bitte die Leitweg-ID 16077000-0001-72 zu verwenden.

E-Rechnung im hybriden Format (z.B. ZUGFeRD, factur-x)

 Dies bedeutet, dass eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten in einer PDF-Datei integriert ist (z.B. ZUGFeRD, factur-x).

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Bitte senden Sie die E-Rechnung im hybriden Format (PDF-Datei mit integrierter XML-Datei z.B. ZUGFeRD, factur-x) direkt an folgende E-Mail-Adresse:

rechnung@altenburgerland.de

Von einem Versand an persönliche E-Mail-Postfächer oder andere Funktionspostfächer des Landratsamtes ist abzusehen.

Sonstige Rechnung

Ab 2025 gilt als sonstige Rechnung neben der Rechnung in Papierform, auch die Rechnung im PDF-Format ohne integrierte XML-Datei. Die Übermittlung erfolgt an die gleiche E-Mail-Adresse wie bei der E-Rechnung in hybrider Form (siehe oben). Diese PDF-Rechnung ist zwar elektronisch übermittelt, ermöglicht aber keine automatische und elektronische Verarbeitung und zählt daher nicht als E-Rechnung!