Personen, die fremde Stallanlagen betreten (z.B. zu Ausbildungszwecken, Tierschauen etc.) benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Wohn- und Arbeitsort frei von Tierseuchen sind.
Diese Bescheinigung wird in Form einer Tierseuchenfreiheitsbescheinigung vom FD Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ausgestellt.
Gebühr: entsprechend Gebührenordnung
Antragstellung: Rechtsgrundlagen: Tiergesundheitsgesetz, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen