Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Informationen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für Landwirte

Sollte es zu einem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Thüringen kommen, treten umfangreiche Maßnahmen auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung in Kraft. Dabei wird unterschieden, ob der Ausbruch beim Wildschwein oder in einem Hausschweinebestand festgestellt wurde. Mögliche Fragestellungen werden wie folgt zusammengefasst erläutert:

Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein

Afrikanische Schweinepest beim Hausschwein


Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie