Behinderung & Schwerbehinderung

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sind zuständig für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie die Schwerbehindertenausweisverordnung.

Ab Anfang Mai ist es technisch möglich, nachfolgende Anträge ohne Unterschrift – mit Zertifizierung über den Personalausweis ID – im Landkreis Altenburger Land zu stellen. 
Dies ist über eine Registrierung im Personalausweisportal des Bundes umsetzbar.

Hier können Sie den Online-Antrag stellen:

Schweb1 - Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen

Schweb2 - Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Schweb3 - Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis

Wann liegt eine Behinderung/Schwerbehinderung vor?

Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Auf Antrag wird das Vorliegen einer Behinderung sowie der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Gleichzeitig wird über das Vorliegen gesundheitlicher Merkmale bzw. Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, die behinderte Menschen gegenüber Gesunden haben, entschieden.

Was kann beantragt werden?

  • Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung
  • Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen die behinderten Menschen gegenüber Gesunden haben
  • Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt (Steuerfreibetrag bei entsprechenden Voraussetzungen)

Was sind Nachteilsausgleiche?

Als Leistungen können zum Beispiel für berufstätige schwerbehinderte Menschen finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub in Betracht kommen oder auch eine Steuerermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer. Darüber hinaus ergeben sich beim Vorliegen der Voraussetzungen Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, des Parkens, der Rundfunkgebührenpflicht oder auch eine Preisermäßigung beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen.

Wer ist zuständig?

Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Sozialberatung, Vormundschaft und Betreuung
Lindenaustraße 30
04600 Altenburg

Sitz: 
Lindenaustraße 31
04600 Altenburg

Wo sind die Anträge erhältlich?

Anträge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft liegen am Empfang des Landratsamtes Altenburger Land in Altenburg und Schmölln sowie im Fachdienst Sozialberatung, Vormundschaft und Betreuung bereit und können dort ebenfalls abgegeben werden.

  • Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Merkblatt zum Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.