Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung | © Steve Buissinne auf Pixabay
Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung | © Steve Buissinne auf Pixabay

Menschen mit Behinderung

In unserer Gesellschaft leben Menschen mit und ohne Behinderung. Behinderung – das bedeutet, in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder in seiner seelischen Gesundheit eingeschränkt und daher in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt zu sein. Behinderungen können vielfältige Ursache haben, sei es von Geburt an, durch Krankheit oder Unfall.

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, der hat Recht auf Hilfe. Ziel dabei ist es, den behinderten Menschen oder von Behinderung bedrohten Menschen Hilfe zukommen zu lassen, um die Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Wichtige Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit Leistungen für behinderte Menschen sind die Kranken- und Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Rentenversicherungsträger sowie Verbände und Selbsthilfeorganisationen.

Im Landratsamt erhalten Betroffene persönliche Beratung zu folgenden Themen:

Behinderung und Schwerbehinderung
Wann liegt eine Behinderung vor? Was kann beantragt werden? Was sind Nachteilsausgleiche? Fragen rund um die Themen Behinderung und Schwerbehinderung beantwortet der Fachdienst Gesundheit auf der folgenden Seite.
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Sinnesbehindertengeld (Blindengeld)
Sinnesbehindertengeld erhalten Blinde oder taubblinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben, zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
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Blindenhilfe
Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.
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Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
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Betreuung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
Jeder kann in eine Situation geraten, in der man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann wäre es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Entscheidungen an unserem Willen orientieren.
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Gesundheitshilfe für psychisch kranke Menschen (Sozialpsychiatrischer Dienst)
Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige. Beratungsgespräche, Hilfe bei Antragstellungen, Kriseninterventionen sowie Vereinbarung von Hausbesuchen.
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Verfahrenslotse
Beratung, Begleitung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien
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