Verfahrenslotse im Landkreis Altenburger Land

Was ist ein Verfahrenslotse?

Für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien stellt die Orientierung in dem komplexen und nach unterschiedlichen Zuständigkeiten aufgeteilten Sozialleistungssystem bei der Beantragung von Hilfeleistungen möglicherweise eine zusätzliche Belastung dar, die sie neben den alltäglichen Herausforderungen zu meistern haben. 

Der Verfahrenslotse bietet hierfür Beratung und Unterstützung an und „lotst“ die jungen Menschen und ihre Familien durch das gesamte Verfahren bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX.

Zielgruppe

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII
  • Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger)
  • Erziehungsberechtigte Personen (z.B. Pflegeeltern oder Betreuungspersonen in Einrichtungen der Jugendhilfe)
  • Mütter und Väter unabhängig von ihrem sorgerechtlichen Status
  • gerichtlich bestellte Betreuer bei jungen Erwachsenen

Aufgaben des Verfahrenslotsen

Der Verfahrenslotse

  • wird auf Wunsch der jungen Menschen und ihrer Familien tätig
  • berät und unterstützt junge Menschen und deren Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII und SGB IX
  • gibt Raum, um über Wünsche, Herausforderungen und Bedarfe im Zusammenhang mit einer (drohenden) Behinderung zu sprechen
  • gibt Orientierung im Hilfe- und Sozialleistungssystem
  • vermittelt Kontakte zu den zuständigen Fachdiensten im Landratsamt und zu anderen Rehabilitations- und Sozialleistungsträgern
  • wirkt auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung von Rechten im Verwaltungsverfahren hin
  • nimmt auf Wunsch als Vertrauensperson an Hilfe-, Gesamt- oder Teilhabeplangesprächen teil

Zugangswege

Das Beratungsangebot des Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Der Verfahrenslotse wird nur auf Wunsch der jungen Menschen und ihrer Familien tätig.
Eine erste Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch kann gerne telefonisch oder per Mail erfolgen.

Die Beratung, Begleitung und Unterstützung erfolgt ganz nach deinen bzw. Ihren individuellen Wünschen, d.h. entweder

  • als persönliches Gespräch im Landratsamt
  • als persönliches Gespräch bei dir bzw. Ihnen Zuhause
  • als telefonische Beratung
  • als Online-Videoberatung
  • per E-Mail

Die Hilfe des Verfahrenslotsen kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung kann punktuell oder über den gesamten Hilfeverlauf hinweg erfolgen.