Betreuung, Vorsorge- & Betreuungsvollmacht

Jeder kann in eine Situation geraten, in der man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit, Behinderung oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können uns in die Lage versetzen, unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren und erledigen zu können. Dann wäre es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Entscheidungen an unserem Willen orientieren.

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.“ (§ 1896 BGB)

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist nachrangig zu allen anderen Formen der Hilfe (Unterstützung durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Soziale Dienste etc.), wenn durch sie die Interessen einer betroffenen Person genauso gut wie durch einen Betreuer wahrgenommen werden können.

Eine private Vorsorgevollmacht ist vorrangig zur rechtlichen Betreuung. Sorgen Sie, wenn möglich vor.

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Vermittlung von alternativen Hilfen zur Betreuungsvermeidung
  • Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung für Berufsbetreuer*innen, ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigten
  • Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
  • Unterschriftsbeglaubigung von Vorsorgevollmachten

Anmeldung zu Informationsveranstaltungen und Vorträgen zum Thema „Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht“:

betreuungsbehoerde@altenburgerland.de
03447 586-802