Wunschkennzeichen Kfz
Voraussetzung für den Besuch ist ein zuvor bestätigter Termin. Nutzen Sie unsere Terminvergabe.
Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Altenburger Land bietet Ihnen mit diesem Verfahren die Möglichkeit zu ermitteln, ob Ihr gewünschtes Kraftfahrzeugkennzeichen verfügbar ist. Sollte Ihr Wunschkennzeichen zur Verfügung stehen, können Sie dieses sofort unverbindlich reservieren. Lesen Sie hierzu bitte die nachstehend aufgeführten Hinweise.
Es sind folgende Kennzeichenkombinationen möglich:
- 1 Buchstabe und 3 Ziffern (z.B. ABG - A 111)
- 1 Buchstabe und 2 Ziffern (z.B. ABG - A 11)
- 2 Buchstaben und 1 Ziffer (z.B. ABG - AA 1)
- 2 Buchstaben und 2 Ziffern (z.B. ABG - AA 11)
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern (AA 100 bis AZ 999)
Wichtige Hinweise:
Bei Saison- und Oldtimer-Kennzeichen darf die Kombination von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer nicht mehr als 4 Zeichen betragen.
Die Reservierung wird für die Dauer von 30 Tagen unverbindlich vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zulassung, so erlischt die Reservierung automatisch.
Die Gebühr für die Reservierung und Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Sollten Sie Fragen zur Reservierung von Wunschkennzeichen haben oder Ihnen der Reservierungszeitraum von 30 Tagen nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde unter Telefon: 03447 586-602.