Kindertagespflege

Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege ist eine Option, Kleinstkinder in einem familienähnlichen Kontext und in einer kleinen Kindergruppe (maximal 5 Kinder) individuell zu betreuen, zu erziehen und zu bilden.

Vorrangig werden Kinder bis zum Alter von zweieinhalb Jahren gefördert. Bei einem besonderen nachgewiesenen Betreuungsbedarf und bei vorhandenen Kapazitäten kann die Kindertagespflege ergänzend zu einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung/Schulhort angeboten werden (für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).

Kindertagespflegepersonen, umgangssprachlich auch Tagesmütter/Tagesväter genannt, benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis (Pflegerlaubnis) entsprechend § 43 SGB VIII. Diese Erlaubnis erteilt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach einer umfassenden Eignungsprüfung. Seit 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder nachweisen können. Jährliche Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht.

Kindertagespflege gibt es in drei Formen:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
  • Kindertagespflege in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten
  • Kindertagespflege in Räumlichkeiten der Personensorgeberechtigten

Dieses Angebot steht allen Eltern offen, vorrangig jedoch Eltern, die wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, sich in Ausbildung befinden oder ein Praktikum absolvieren.

Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Eltern. Ein Vorteil der Kindertagespflege durch eine Kindertagespflegeperson ist ihre hohe Flexibilität. Während die Kindertagesstätte feste Öffnungszeiten hat, kann man meist mit einer Kindertagespflegeperson die Betreuungszeiten individuell absprechen. Dabei soll jedoch eine Betreuungszeit von 9 Stunden nicht überschritten werden. Bei der Betreuungszeit sind ebenso der Entwicklungsstand und die altersspezifischen Bedürfnisse zum Wohle des Kindes zu berücksichtigen. Eine Betreuung über Nacht und am Wochenende wird nicht angeboten.

Die Personensorgeberechtigten können zwischen folgenden Betreuungsformen wählen:

  • Halbtagsbetreuung (mindestens 4 Stunden)
  • Zwei-Drittel-Betreuung (mindestens 6 Stunden)
  • Ganztagsbetreuung (mindestens 8 Stunden)
  • Ergänzende Betreuung (Randzeitenbetreuung, zusätzlich zu einer anderen Betreuungsform wie Kita oder Schule)

Viele Eltern schätzen darüber hinaus das persönliche und vertraute Verhältnis zu ihrer Kindertagespflegeperson. Nicht nur für die Kinder ist die persönliche Beziehung wichtig, auch den Eltern gibt sie Sicherheit.

Die Eltern tragen gemäß § 29 ThürKigaG in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei. Der Elternbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege orientiert sich an den durchschnittlichen Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Altenburger Land.

Wie finden Sie nun die passende Kindertagespflegeperson für ihr Kind?

Auf Ihr Bauchgefühl hören. Sympathie ist das oberste Gebot einer guten Betreuung. Wenn die Sympathie zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson stimmt, dann ist es auch viel einfacher, ein Betreuungsverhältnis einzugehen und Vertrauen aufzubauen. Einige Punkte sollten Sie darüber hinaus noch bedenken. Eine Checkliste kann Ihnen den Weg zur geeigneten Kindertagespflegeperson erleichtern.

Diese vier Punkte stellen das "Grundgerüst" für die Auswahl der Tagesmutter dar:

  • Betreuungszeit und Dauer der Kindertagespflege (halbtags/ 3/4 Betreuung/ganztags/ergänzend; wie viele Monate/ Jahre?)
  • Ort der Kindertagespflege (Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten)
  • Organisation der Verpflegung (Ganztagsverpflegung durch Kindertagespflegeperson, Mittagsversorgung über Catering, Selbstversorgung, …)
  • Übereinstimmung mit dem eigenen Erziehungsstil und Besonderheiten/Wünsche für die Betreuung Ihres Kinders. In jeder Kindertagespflegestelle liegt ein pädagogisches Konzept vor. Weiteres dazu können Sie gern mit der Tagesmutti besprechen