Feuerwehren beim Hochwasserschutz
Katastrophenschutz | © Markus Distelrath auf Pixabay
Feuerwehren beim Hochwasserschutz
Katastrophenschutz | © Markus Distelrath auf Pixabay

Katastrophenschutz

Der Landkreis Altenburger Land ist Untere Katastrophenschutzbehörde.

Der Katastrophenschutz im Landkreis Altenburger Land

Im Landkreis Altenburger Land gibt es folgende Einheiten im Katastrophenschutz:

  • Führungsstaffel
  • Einsatzzug Retten
  • Einsatzzug Wasser
  • Gefahrgutzug
  • Teile des Logistikzuges
  • Sanitäts- und Betreuungszug

Im Landratsamt Altenburger Land ist ein Katastrophenschutzstab gebildet. Dieser setzt sich aus Mitarbeitern des Landratsamtes und verschiedenen Fachberatern zusammen.

Helfer im Katastrophenschutz

Helfer im Katastrophenschutz sind Personen, die in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes tätig sind. Sie verpflichten sich gegenüber der Hilfsorganisation (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, THW, etc.) und sind in der Regel ehrenamtlich tätig.

Aufgaben im Katastrophenschutz

Der Landkreis Altenburger Land hat zur Vorbereitung auf eine wirksame Abwehr von Katastrophengefahren insbesondere:

  • dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen baulichen Anlagen sowie die erforderliche Ausrüstung verfügen
  • einen Stab zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zu bilden, der für den Katastrophenschutz notwendig ist (Katastrophenschutzstab), und die erforderlichen Räume sowie die erforderliche Ausstattung bereitzuhalten
  • für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des Stabspersonals zu sorgen
  • Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz (Katastrophenschutzpläne) aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten unteren Katastrophenschutzbehörden abzustimmen und Katastrophenschutzübungen durchzuführen
  • im Katastrophenfall leitet die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenschutzeinsatz