Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztlicher Dienst | © Chokniti Khongchum auf Pixabay
Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztlicher Dienst | © Chokniti Khongchum auf Pixabay

Amtsärztlicher Dienst

Themenfelder und Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes

  • Adoptionszeugnis
  • Alkohol- und Drogenscreening
  • Amtsärztliche Begutachtungen
  • Auskünfte über Todesursachen, Leichenpässe, Friedhofswesen
  • Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln im Ausland (nach Schengener-Abkommen)
  • Diensttauglichkeitsuntersuchung
  • Fachaufsicht über freiberuflich tätige nichtärztliche Heilberufe
  • Fahreignungsuntersuchung
  • Gerichtliche Gutachten
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Medizinalaufsicht, Medizinalstatistik
  • Prüfungsfähigkeitsuntersuchung
  • Schulsport/Sportbefreiung
  • Untersuchung nach Asylrecht
  • Untersuchung nach Beihilferecht (Kur, Reha)
  • Verbeamtungsuntersuchung


Anmeldung

Wer im Landkreis Altenburger Land als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, freiberuflicher Heilpraktiker/in oder freiberufliche Hebamme/Entbindungspfleger tätig werden möchte, hat dies nach landesrechtlicher Vorschrift beim Fachdienst Gesundheit unverzüglich anzuzeigen.

Folgende Vorlagen sind dazu erforderlich

  • Approbation Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Apotheker/in, Psychologischer Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
  • Kopie der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
  • Kopie der staatlichen Erlaubnis als Hebamme/Entbindungspfleger, einem aktuellen Führungszeugnis der Belegart „O“ sowie einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

Änderungen der in der Berufsausübung, wie z.B. Niederlassungswechsel, Praxisumzüge, die Bildung von Gemeinschaftspraxen oder auch die Beendigung der Berufsausübung sind dem Amtsärztlichen Dienst ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Dies kann formlos per E-Mail an die hinterlegte Adresse in der Kontaktbox auf dieser Seite erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 2 Thüringer Heilberufegesetz
  • § 7 Abs. 1 Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Gebühren

Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei.