Gesundheitshilfe
Behindertenberatung (SGB IX § 2) Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Beratung: In Fragen der Sozialgesetzgebung, persönlicher oder familiärer Probleme. |
Eine Selbsthilfekontaktstelle ist ein eigenständiger sozialer Dienst, der fach- und themenübergreifend für die Selbsthilfe arbeitet und Ratsuchenden breitgefächerte Beratungsangebote zur Selbsthilfe anbietet. 2021: Förderung durch die GKV Gemeinschaftsförderung in Höhe von insgesamt 600,00 € |
Beratung (auch anonym) zu Geschlechtskrankheiten, HIV und AIDS, kostenloser HIV-Test |
Beratung nach dem ProstituiertenSchutzGesetz Bitte Termine unter 03447 586-822 vereinbaren. |
Psychosoziale Beratungsstelle für krebskranke Menschen
Ihre Ansprechpartnerinnen:
|
Suchtprävention und -beratung für Betroffene und Angehörige |
Tuberkuloseberatung |
Vaterschaftstest |