Gesundheitshilfe

Behindertenberatung (SGB IX § 2)

Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Beratung: In Fragen der Sozialgesetzgebung, persönlicher oder familiärer Probleme.

Selbsthilfekontaktstelle

Eine Selbsthilfekontaktstelle ist ein eigenständiger sozialer Dienst, der fach- und themenübergreifend für die Selbsthilfe arbeitet und Ratsuchenden breitgefächerte Beratungsangebote zur Selbsthilfe anbietet.

2021: Förderung durch die GKV Gemeinschaftsförderung in Höhe von insgesamt 600,00 €

Beratung (auch anonym) zu Geschlechtskrankheiten, HIV und AIDS, kostenloser HIV-Test

Beratung nach dem ProstituiertenSchutzGesetz

Bitte Termine unter 03447 586-822 vereinbaren.

Psychosoziale Beratungsstelle für krebskranke Menschen

  • Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Hilfen für Tumor- und Krebskranke Menschen sowie deren Angehörige.
  • Psychosoziale Beratung entsprechend den Sozialgesetzbüchern und anderen gesetzlichen Regelungen.
  • Die Beratungen sind vertraulich und kostenfrei.
  • Bei Bedarf sind Hausbesuche im Landkreis möglich.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Sozialpsychiatrischer Dienst

Suchtprävention und -beratung für Betroffene und Angehörige

Tuberkuloseberatung

Vaterschaftstest