Kommunalhygiene
Aufgaben der Kommunalhygiene:
- Fallbezogene umwelthygienische Beratung zu Schimmel- oder Schädlingsbefall
- Förderung eines gesunden Wohn- und Lebensumfeldes
- Kontrolle der Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens sowie der Abwasserbeseitigungsanlagen und Deponien
- Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und schädlichen Umwelteinflüssen
- Stellungnahme zu Umweltbelastungen
- Stellungnahme zu Bauanträgen, Bauvorhaben, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- Überwachung der Anforderungen der Siedlungs-, Bau- und Umwelthygiene
Für öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG (z.B. Schulen) besteht die Möglichkeit über den Fachdienst Gesundheit eine CO2-Ampel auszuleihen. Dies ist ein Gerät zur Bestimmung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Konzentration als Indikator für die Raumluftqualität. Eine gute Luftqualität in Gruppen- und Schulräumen ist grundlegende Voraussetzung für Konzentration und Gesundheit von Kindern und Betreuern, Lehrern und Schülern.