Gesundheitstipp-Sonnenbank
Sonnenbank - Gefahren in Solarien | © Pixabay
Gesundheitstipp-Sonnenbank
Sonnenbank - Gefahren in Solarien | © Pixabay

Sonnenbank – Gefahren in Solarien

Solarien/Sonnenstudios sind Einrichtungen im Wellness-Bereich, die künstliches Sonnenbaden ermöglichen und insbesondere in den Wintermonaten aufgesucht werden, um eine gesunde Bräune zu erwerben, zu entspannen oder die Linderung bestimmter chronisch-entzündlicher Hautleiden (z.B. Schuppenflechte) zu bewirken.

Unsachgemäße und übertriebene Anwendung der UV-Strahlung können zur vorzeitigen Hautalterung oder zu schweren gesundheitlichen Schäden (z. B. irreparable Hautschäden, Erhöhung des Hautkrebsrisikos) führen. Deshalb wurde in der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV)“ vom 20. Juli 2011 verfügt, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren generell der Zutritt zu Solarien/Sonnenstudios untersagt ist.

Viele Menschen fragen sich, ob die Strahlung im Solarium harmloser ist als die natürliche Sonnenstrahlung. Die Antwort lautet: NEIN. Die Bräunung durch Solarien kann die gleichen schädlichen Strahlenwirkungen hervorrufen wie die Bräunung durch die Sonne. Die unterschiedlichen Hauttypen müssen hier beachtet werden. Menschen mit heller empfindlicher Haut, mit einer großen Anzahl von Muttermalen oder Menschen, die in der Kindheit schwere Sonnenbrände hatten, müssen besonders vorsichtig sein. Diesen Risikopersonen, die eine empfindliche Haut haben, ist von einer Solarienbenutzung dringend abzuraten.

Neben den oben erwähnten gesundheitlichen Risiken infolge unsachgemäßer Anwendung von UV-Strahlung haben die Betreiber von Solarien ebenso dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kundinnen und Kunden auf Grund von Defiziten in der Hygiene keine Infektionen (Hauterkrankungen durch Bakterien, Viren oder Hautpilze) erleiden. Für die Einhaltung der erforderlichen hygienischen Voraussetzungen eines Solariums/Sonnenstudios ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. Dazu bedarf es angemessener personeller, räumlicher und ausstattungsmäßiger Voraussetzungen. Ein einrichtungsspezifischer Hygieneplan, in dem alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der notwendigen Hygienestandards schriftlich festgelegt sind, hilft, den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden.

Kontrollen über die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zur Infektionshygiene obliegen dem zuständigen Gesundheitsamt und umfassen eine Besichtigung der Räumlichkeiten, der Einrichtungen, der hygienischen Abläufe in Verbindung mit der Anwendung auf der Sonnenbank sowie die Beurteilung aller festgelegten hygienerelevanten Maßnahmen (z. B. Reinigung/Desinfektion usw.) sowie deren Dokumentation. Gesetzliche Grundlagen für diese Überprüfungen sind der § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und § 1 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Quelle: Auszüge aus „Empfehlungen zur Hygiene in Solarien und Sonnenstudios“ vom TLLV, Mai 2011