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Leistungen A bis Z: für "A" wurde(n) 1312 Treffer gefunden.
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Ausländische Berufsqualifikationen im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen anerkennen
Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesen Berufen uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal dazu berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische...
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Ausländische Qualifikation im Bereich der Klinischen Neuropsychologie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut anerkennen
Ausländische Qualifikation im Bereich der Klinischen Neuropsychologie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut anerkennen Das Führen der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, wer eine ausländische Qualifikation...
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soziale und sozialpädagogische Berufe - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Erzieherin oder Erzieher tätig sein wollen, brauchen Sie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“.
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Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ / „Architekt“ (Hochbau); ausländische Qualifikation, Niederlassung
Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ / „Architekt“ (Hochbau); ausländische Qualifikation, Niederlassung Das Führen der Berufsbezeichnung "Architektin" / "Architekt" ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Wer die Berufsbezeichung führen möchte, muss...
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Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin / Ingenieur (Ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin / Ingenieur (Ausländische Qualifikation, Niederlassung) Um die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" / "Ingenieur“ zu führen, muss die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragt werden. Schriftlicher Antrag muss,...
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Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" / "Innenarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" / "Innenarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung) Die Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" / "Innenarchitekt" ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Um die Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" / "Innenarchitekt"...
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Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" (ausländische Qualifikation, Niederlassung) Das Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" / "Landschaftsarchitekt" ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Wer die Berufsbezeichung...
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Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadtplanerin" / "Stadtplaner" (ausländische Qualifikation, Niederlassung)
Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadtplanerin" / "Stadtplaner" (ausländische Qualifikation, Niederlassung) Das Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplanerin" / "Stadtplaner" ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Um die Berufsbezeichnung zu führen, muss eine Eintragung...
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Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen)
Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bestimmte Arbeiten aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung. Dies kann z.B....
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Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (unzumutbare Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit durch längere Betriebszeiten im Ausland)
Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer beschäftigen wollen, weil bei einer weitestgehenden Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten in Ihrem Unternehmen und bedingt durch längere Betriebszeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit Ihres Unternehmens unzumutbar...