Zuständigkeitsfinder
soziale und sozialpädagogische Berufe - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Leistungsbeschreibung
Tätigkeiten im Bereich der sozialen und sozialpädagogischen Berufe sind in Thüringen reglementiert. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Thüringen in diesen Bereichen tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche staatliche Anerkennung erforderlich.
Folgende soziale und sozialpädagogische Berufe sind in Thüringen geregelt:
- Erzieherin / Erzieher
- Familienpflegerin / Familienpfleger
- Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogin / Heilpädagoge
- Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge
- Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
- Sozialpädagogin / Sozialpädagoge