Zuständigkeitsfinder

soziale und sozialpädagogische Berufe - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Tätigkeiten im Bereich der sozialen und sozialpädagogischen Berufe sind in Thüringen reglementiert. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Thüringen in diesen Bereichen tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche staatliche Anerkennung erforderlich.

Folgende soziale und sozialpädagogische Berufe sind in Thüringen geregelt:

  • Erzieherin / Erzieher
  • Familienpflegerin / Familienpfleger
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge
  • Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge
  • Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
  • Sozialpädagogin / Sozialpädagoge

Formulare

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen