Zuständigkeitsfinder

Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin / Ingenieur (Ausländische Qualifikation, Niederlassung)

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt, das heißt sie darf im Freistaat Thüringen nur von demjenigen geführt werden, bei dem die im Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz vom 14.12.2016 (ThürAIKG) unter § 4 Abs. 1 geregelten Voraussetzungen vorliegen bzw. eine Genehmigung erteilt wurde.

Die Ingenieurkammer Thüringen ist für den Freistaat Thüringen die zuständige Stelle für die Erteilung von Genehmigungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ betreffend antragstellende Personen mit einem ausländischen Ausbildungsabschluss.

Einen Antrag auf Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ können Personen stellen, die im Freistaat Thüringen, die in Thüringen ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben.

Die Ingenieurkammer Thüringen erteilt eine Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ nur auf Antrag und soweit die Voraussetzungen einer Gleichwertigkeit des ausländischen Studien- bzw. Ausbildungsabschlusses mit einem Studienabschluss in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule im Sinne § 4 Abs. 1 ThürAIKG vorliegen bzw. wesentliche Unterschiede im Sinne § 4 Abs. 2 ThürAIKG durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden können.

Formulare

Diese finden Sie unter www.ikth.de , Menüpunkt „Service – Anträge“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Antragstellende Personen können ihren Antrag elektronisch über das Portal der Thüringer Antragssysteme für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellen. Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragsstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Mitarbeiter der Ingenieurkammer Thüringen richten.

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