Zuständigkeitsfinder

Ausländische Berufsqualifikationen im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen eine Weiterbildungsbezeichnung erst führen, wenn Sie formal dazu berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Folgende Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind in Thüringen geregelt:

  • Praxisanleiter
  • Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
  • Leitende Pflegefachkraft eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen
  • Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie
  • Hygienefachkraft
  • Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen
  • Pflegefachkraft in der Palliativversorgung

Formulare

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen