Rechtliche & finanzielle Hilfen für Kinder & Jugendliche

Mit verschiedenen Leistungen können Kinder und Jugendliche finanziell entlastet und unterstützt werden. Hier finden Sie einen Überblick, welche staatlichen Hilfen das Jugendamt anbietet.

Beistandschaft & Vaterschaftsfeststellung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kinderunterhaltes. Sie schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen.
Beratung zum Kindesunterhalt
Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt).
Unterhaltsvorschuss
Um die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, sofern der andere Elternteil den Unterhalt nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig zahlt, dient diese staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.
Beurkundungen durch das Jugendamt
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam wird. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt sind.
Jugendgerichtshilfe
Im Rahmen der Jugendgerichtshilfe werden junge Straftäter und deren Eltern im Strafverfahren beraten und begleitet. Über Angebote der Jugendhilfe wird informiert und es werden notwendige und geeignete Hilfen vermittelt.