Nur Empfänger von Wohngeld (WOGG), Kinderzuschlag (KIZ), Asylbewerberleistungen (AsylLG) oder Sozialhilfe (SGB XII) können Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen. Anspruch auf alle Leistungen, mit Ausnahme der sozialen und kulturellen Teilhabe, haben Kinder, Schüler...
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