Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "V" wurde(n) 760 Treffer gefunden.
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EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen.
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Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.
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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
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Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im...
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Handels- und Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargoländern Genehmigung
Die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten sowie der Abschlussvon Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bestimmten Güterlieferungen, die für ABCWaffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargoländern bestimmt sind oder sein können, darf nur nach vorheriger Genehmigung...
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Zertifizierungssysteme für die nachhaltige Herstellung von Biomasse - Anerkennung
Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien im Bioenergiebereich für die Herstellung und Lieferung von Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Nachhaltigkeitsanforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses...
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Zertifizierungsstellen für die nachhaltige Herstellung von Biomasse - Anerkennung
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus. Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung... -
Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Schriftlicher Antrag muss gestellt werden. Zuständig: Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520)
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Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung
Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag...