Zuständigkeitsfinder

Räumlichkeiten (kommunale) - Vermietung

Leistungsbeschreibung

Kommunen können ihre Räumlichkeiten zu verschiedenen Anlässen an Privatpersonen, z.B. zur Durchführung von privaten Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten usw.) vermieten. Hierzu stellt der Nutzer einen Antrag an die Kommune. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag festgelegten Nutzungsentgeltes, der Bewirtschaftungs- sowie ggf. Reinigungskosten und unter Beachtung der Benutzungsordnung.

Formulare

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde nach den jeweils gültigen Antragsformularen.

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Leistungen nach Lebenslagen