Zuständigkeitsfinder

Zertifizierungssysteme für die nachhaltige Herstellung von Biomasse - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien im Bioenergiebereich für die Herstellung und Lieferung von Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Nachhaltigkeitsanforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. Sie stellen Anforderungen an die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien auf. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb oder Betriebsstätte muss sich im Bioenergiebereich zur Einhaltung der Vorgaben eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.
Zertifizierungssysteme werden hierfür auf Antrag anerkannt.

Die BioSt-NachV und die Biokraft-NachV dienen der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definieren die Voraussetzungen für die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse nach § 27 Absatz 1 des Erneuerbaren Energien-Gesetzes bzw. für die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.

Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der BLE.

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Leistungen nach Lebenslagen