Zuständigkeitsfinder

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot beantragen

Leistungsbeschreibung

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 - 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Für bestimmte Güter gilt dieses Verbot nicht (z.B. verschiedene leichtverderbliche Lebensmittel).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Formulare

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch on line) zur Verfügung gestellt.

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Leistungen nach Lebenslagen