Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen
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Projektaufruf zur Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen
- Die Höhe der Zuwendung aus der o.g. Richtlinie für den Landkreis Altenburger Land liegt noch nicht abschließend vor, daher ist die Grundlage des Projektaufrufes die Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) vom 18.10.2024, in der mit Verweis auf die vorläufige Haushaltsplanung des Landes Thüringen von einem Maximalzuschuss für den Landkreis in Höhe von 290.322,58 € ausgegangen wird.
- Hinzu kommt ein vom Kreistag beschlossener Eigenmittelanteil von 20 %. Bei dem derzeitigen Maximalzuschuss stehen also in Summe ca. 360.000 € zur Verfügung.
- die Vermittlung von grundlegenden Informationen zum sozialen Leben sowie zu unverzichtbaren kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland,
- Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemen des Alltags, insbesondere die Mitwirkung bei der Arbeitsmarktintegration
- Hilfe beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten sowie sonstigen der Integration dienlichen Angebote und Leistungen,
- Beratung zur Lösung -sozialer Konflikte sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen,
- Förderung des gedeihlichen Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft,
- Information über sowie Hilfe bei der Beantragung existenzsichernder Hilfen, z. B.: Leistungen nach SGB II, SGB XII,
- Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge,
- Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene.
- Für die Zielgruppe relevante Fremdsprachenkenntnisse (z.B. Ukrainisch, Arabisch, Paschto, Dari, Türkisch, Russisch, Kurdisch)
- Kenntnisse im Ausländerrecht, insbesondere im Asyl-, Aufenthalts-, und Asylbeweberleistungsrecht, im Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten,
- Pädagogische Fertigkeiten sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz, (Migrationshintergrund bzw. Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Fluchtbiographie wünschenswert),
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
- Qualifikation als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge mit Fachhochschulausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung und
- Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit bei Personen, die für die Flüchtlingssozialarbeit neu eingestellt beziehungsweise neu mit dieser Aufgabe betraut werden, oder
- Erfahrung in der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen bei bereits in der Flüchtlingssozialarbeit eingesetztem Personal
- Satzung/Leitbild der Organisation
- Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Vereinen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Steuerschuld)
- Angestrebte Kooperationen sind durch Absichtserklärungen (Letter of Intent) nachzuweisen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Anlage)
- Unter der Leistungsfähigkeit verstehen wir insbesondere die fachliche Kompetenz alle geforderten Dokumentationen, insbesondere auch zum Verwendungsnachweis anforderungsgerecht erfüllen zu können. Der Nachweis der Erbringung dieser Leistung bei vergleichbar komplexen Förderprogrammen ist als Eignungsnachweis dienlich.
- Weiter hin gehen wir davon aus, dass der Bewerber über ausreichend Liquidität verfügt, um vor der Anschlussbewilligung in der Lage zu sein, in die vorläufige Maßnahme zu gehen.
- Wünschenswert ist, wenn der Träger sowohl in der Anerkanntenberatung, als auch in der Nichtanerkanntenberatung praktische Erfahrungen nachweisen kann.
- Sämtliche Kosten, die nicht unmittelbar den Personalkosten für die Beratung zuzuordnen sind, werden den Verwaltungskosten zugerechnet. Je geringer diese Kosten an den Gesamtkosten sind, desto günstiger ist es für die Bewertung.
- Hilfe zur Selbsthilfe: Der Träger unterstützt Menschen dabei, ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zu entdecken und zu nutzen, um ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Respekt: Der Träger begegnet jedem Menschen mit Achtung und Würde, unabhängig von Herkunft, Alter oder Lebenssituation, und schafft so eine vertrauensvolle und wertschätzende Atmosphäre.
- Wertschätzung: Der Träger erkennt und schätzt jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit. Durch positive Rückmeldungen und Anerkennung wird das Selbstwertgefühl und die Motivation der betreuten Personen gefördert.
- Begegnung auf Augenhöhe: Der Träger sieht die Menschen als gleichwertige Partner und gestaltet die Zusammenarbeit kooperativ und dialogisch, was ein gegenseitiges Verständnis und eine respektvolle Zusammenarbeit fördert.
- Zielorientiertes, kooperatives Vorgehen: Unter Berücksichtigung der teilweise knappen Ressourcen bei den behördlichen und nichtbehördlichen Akteuren der Integration wird eine nichtkonfrontative Beratungspraxis erwartet.
- Sichtbarkeit der Beratungsangebote in den Netzwerken
- Pflege einer konstruktiven, wertschätzenden Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen (behördlich und in freier Trägerschaft)
- Zu den lokalen Beratungsstrukturen zählen sowohl Behörden, als auch Angebote freier Träger.
- Zur Kooperation gehört die Sichtbarkeit wechselseitiger Vorteile und eine solide Vertrauensbasis
- Die vom Träger eingesetzten Mitarbeitenden müssen über ein hohes Maß an Vertrauen und Wertschätzung in den Netzwerken der Zielgruppen verfügen.
- Mobile Beratungsangebote sind geeignet die Akzeptanz der Integration zu fördern.
- Bisweilen sind sie unerlässlich wie z. B. bei der Befriedung nachbarschaftlicher Konflikte (in der Regel bei nicht angepasster Lautstärke).
- Mobile Beratungsangebote sollten auch Teil des Konzeptes sein, wenn wegen der Geschwindigkeit der Umquartierung in Wohnungen Segregation nicht vermeidbar war.
Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, die Landesfördermittel für das Jahr 2025 aus der „Sozialberatungsrichtlinie“ an freie Träger weiterzuleiten (Projektzeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025). Das Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge im gesamten Landkreis.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Altenburger Land Projektanträge für das Förderjahr 2025 entgegen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt und bezieht sich damit auf zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben. Projektanträge für das Förderjahr 2025 können bis zum 17.11.2024 (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
Wichtig:Um einen frühestmöglichen Start der Projekte zu ermöglichen startet der Landkreis bereits jetzt den Projektaufruf, obwohl wichtige Rahmenbedingungen durch das Land Thüringen noch nicht vorgegeben sind. Daher arbeitet das Landratsamt mit vorläufigen Annahmen, die sich bis zum Projektbeginn evtl. verändern können:
Nachfolgend finden Sie zusammengefasst Programmziel und Inhalt, den Gegenstand der Förderung, die Zuwendungsvoraussetzungen, sowie Art, Umfang und die maximale Höhe der Zuwendung.
Programmziel und -inhalt
Mit der Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung soll es ermöglicht werden, anerkannte Flüchtlinge migrationsspezifisch sozial zu betreuen und zu beraten und damit zu einer gelingenden Integrationsarbeit beizutragen. Ziel ist, die Akzeptanz der Integration zu fördern. Erwartet wird, in der Projektbeschreibung insbesondere auf die vulnerable Gruppe der Roma einen konzeptionellen Focus zu legen. Für den Landkreis Altenburger Land beabsichtigt das Landratsamt Altenburger Land, mit dieser Aufgabe freie Träger zu beauftragen und zu diesem Zweck die Fördermittel des Landes weiterzuleiten.
Inhalte der sozialen Betreuung und Beratung sind insbesondere:
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Personal (inklusive Schulungsausgaben) sowie Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorare zur sozialen Betreuung und Beratung von anerkannten Flüchtlingen einschließlich der dabei anfallenden Ausgaben für Dolmetschleistungen.Nicht zuwendungsfähig sind Investitionen. Der Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie sonstiger beweglicher Sachen bis 1.000 Euro gilt für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) nicht als Investition.
Zuwendungsvoraussetzungen
Folgende fachliche Voraussetzungen soll das eingesetzte Personal vorweisen:
Das eingesetzte Personal hat die persönliche Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes bei Einstellung im Projekt zu belegen.
Folgende berufliche Qualifikation ist pro Beratungsstelle durch eine Person sicherzustellen:
Verpflichtung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung:Die antragstellenden freien Träger sowie das von ihnen eingesetzte Personal verpflichten sich, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu fördern. Dies umfasst insbesondere die Anerkennung und Unterstützung der im Grundgesetz verankerten Werte wie Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Toleranz. Die Träger müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten und Maßnahmen im Einklang mit diesen Grundsätzen stehen und keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützen.
Mit dem Projektvorschlag einzureichende Unterlagen:
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt. Für Zuwendungen nach der Sozialberatungsrichtlinie des Landes Thüringen stehen dem Landkreis Altenburger Land für das Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt ca. 360.000 Euro zur Verfügung. Mit einer verbindlichen Förderzusage und Förderhöhe ist seitens des Landes Thüringen voraussichtlich erst im ersten Quartal 2025 zu rechnen. Bitte beantragen Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, wenn Sie mit dem Vorhaben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen möchten.
Personalausgaben sind bis zur Höhe der Entgeltgruppe 10 TVöD förderfähig. Alle übrigen zur Projektdurchführung notwendigen Sach- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschalsatz der direkten förderfähigen Personalausgaben in Höhe von 25 % als zuwendungsfähig anerkannt. Reisekosten sind maximal nach Maßgabe des Thüringer Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften förderfähig.
Auf die Projektförderung besteht kein Rechtsanspruch. Sollten die eingereichten Projektanträge in Summe die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, wird ein Projektranking vorgenommen. Die Grundlage dafür bilden die Projektbewertungen. Ziel ist es, geförderte Projekte auskömmlich zu finanzieren.
Projektbewertung
Die Bewertungskriterien werden prozentual gewichtet. Innerhalb eines jeden Kriteriums können maximal fünf Punkte vergeben werden.Kriterium Gewichtung in Prozent Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Trägers 5 Anteil Verwaltungskosten/BackOffice 5 Betreuungsselbstverständnis des Trägers und Qualität des eingesetzten Personals 40 Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote 15 Kenntnisse der, sowie Kooperation mit den lokalen Beratungsstrukturen 5 Kenntnisse über die, sowie Zusammenarbeit mit den lokalen Zielgruppen,
sowie Aufbau von Vertrauen und Akzeptanz in den Zielgruppen20 Mobilen Beratungsangebote 10
Punkte und deren Bedeutung5 – liegt deutlich über den Erwartungen
4 – liegt über den Erwartungen
3 – erfüllt die Erwartungen/Mindestanforderungen
2 – erfüllt die Erwartungen teilweise nicht
1 – liegt deutlich unter den Erwartungen
Erläuterung zu den Bewertungskriterien
Leistungsfähigkeit des Bewerbers/ TrägersAnteil Verwaltungskosten/BackOffice
Betreuungsselbstverständnis des Trägers und Qualität des eingesetzten Personals
Niedrigschwelligkeit der Beratungsangebote
Kenntnisse der, sowie Kooperation mit den lokalen Beratungsstrukturen
Kenntnisse über die, sowie Zusammenarbeit mit den lokalen Zielgruppen, sowie Aufbau von Vertrauen und Akzeptanz in den Zielgruppen
Mobilen BeratungsangeboteBitte reichen Sie Ihre Projektanträge zur Durchführung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für anerkannte Flüchtlinge bis zum 17.11.2024 per Email (andreas.strahlendorf@altenburgerland.de) ein.
Für Fragen steht Ihnen unser Integrationsmanger zur Verfügung:
Landratsamt Altenburger Land
Integrationsmanger
Andreas Strahlendorf
Lindenaustraße 10 [Zi. 218]
04600 Altenburg
Tel.: 03447 586-742
Mobil: 0151 65262428Die „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen“ des Landes Thüringen incl. der Nebenbestimmungen finden Sie unter: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/soziale-beratung-und-betreuung-von-anerkannten-fluechtlingen-in-thueringen
Bitte beachten Sie auch alle Regelungen zur Dokumentation und Abrechnung. Diese sind unbedingt in der geforderten Qualität zu erstellen.
Im Auftrag des Landkreises
- Vermittlung von Informationen zum sozialen Leben
- Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung
- Hilfe beim Zugang zu Behörden etc.
- Beratung bei sozialen Konflikten
- Förderung eines gedeihlichen Miteinanders
- Beratung bei existenzsichernden Hilfen
- Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge
- Hilfe beim Zugang von Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten
- Vermittlung von interkulturellem Bewusstsein
- Beratungen, Begleitungen bei Behördengängen
- Verweisberatung, Vermittlung von weiteren Hilfen (z. B. Familienhilfe)
- Sprachübungen
- Suche der Varianten für soziale und Fachanerkennung in deutscher
Gesellschaft - Beratung zu Alltagsfragen (z. B. Miet-, Arbeits-, Familienrecht, Schulsystem)
- Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
Kontakt und Öffnungszeiten
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Euro-Schulen Altenburg
- Münsaer Str. 33, 04600 Altenburg
Montag bis Freitag, 9:00 Uhr–14:00 Uhr - Mobile Angebote in Altenburg
Leipziger Straße
Montag, 13:00 Uhr–15.00 Uhr
Albert-Levy/Otto-Dix-Straße
Mittwoch, 09:00 Uhr–11.00 Uhr - Brückenplatz 30, 04626 Schmölln
Mittwoch, 10:00 Uhr–16:00 Uhr - Rathausstr. 11, 04610 Meuselwitz
Montag, 10:00 Uhr–15:00 Uhr - Video- oder Telefonberatungen
Tel.: 03447 310638
Mobil: 0162 5961797
E-Mail: altenburg@eso.de - Münsaer Str. 33, 04600 Altenburg
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Caritas Altenburg
- Brühl 7, 04600 Altenburg
nach Terminvereinbarung - Bahnhofstraße 16, 04610 Meuselwitz
Donnerstag, 12:30 Uhr–14:30 Uhr
Voranmeldung erwünscht - Am Kiesberg 13, 04626 Schmölln
Mittwoch, 12:30–16:00 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht/weitere Terminvereinbarungen möglich - aufsuchende Beratung nach Terminvereinbarung möglich
Tel.: 03447 3789983
Mobil: 0172 7210539
E-Mail: a.kosai@caritas-ostthueringen.de - Brühl 7, 04600 Altenburg