Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung zu ¼ berücksichtigt. cc) Für Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Friedhöfe sowie Vereins- und Bürgerhäuser, Schützenheime und...
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