Zuständigkeitsfinder
Bauplanung
Mischgebiet, Gewerbegebiet oder Denkmalschutz: hier finden Sie Leistungen der Verwaltung, Behördenkontakte sowie Informationen über Sachverständige in verschiedenen Gewerben für Ihre Bauplanung.Leistungen
-
Bauen - Anzeige des Baubeginns
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme Bauherren eines Vorhabens sind verpflichtet, die zuständige Behörde über den Beginn oder die Wiederaufnahme eines Bauvorhabens zu informieren. Die Baubeginnanzeige muss eine Woche vor Baubeginn in der Behörde vorliegen. zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde...
-
Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme Bauherren eines Vorhabens sind verpflichtet die zuständige Behörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren. Frist: Die vorliegende Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. zuständig:...
-
Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
-
Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Wenn Veränderungen an Bauten vorgenommen oder deren Nutzung geändert wird, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Ausgenommen davon sind kleinere Bauvorhaben, für die bestimmte Voraussetzungen gelten. In Thüringen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eine Baugenehmigung zur Veränderung...
-
Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung an baulichen Anlagen
Wenn für Veränderungen an Bauten eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei...
-
Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig. In...
-
Bauen - Anzeige des Bauzustands
Anzeige des Bauszustands Entgegennahme Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde muss der Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten angezeigt werden. Informationen zu den benötigten Unterlagen erteilt Ihnen die zuständige Stelle. zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
-
Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids
Errichtung von Anlagen Verlängerung Eine gültige Baugenehmigung kann auf Antrag auch mehrfach verlängert werden. Es fallen Gebühren an. zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
-
Kampfmittelbeseitigung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben,...
-
Topographische Karten beziehen
Geoinformationen können Sie über die Geoportale der Verwaltungen ermitteltn.