Zuständigkeitsfinder
Bauen - Anzeige des Baubeginns
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.