Zuständigkeitsfinder

Bauen - Antrag auf Baugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage im vereinfachten Verfahren

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen.

Vorhaben, für die eine Baugenehmigung nötig ist, die voraussichtlich in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden kann

Kleinere Vorhaben wie der Bau von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und anderer vergleichbarer Gebäude können in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

Welche Vorhaben dies genau betrifft, regelt  § 62 der Thüringer Bauordnung .

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist weniger aufwändig.

Über den Bauantrag wird innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

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Leistungen nach Lebenslagen