Zuständigkeitsfinder

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Erbschaft, Nachlass und Testament
Wer sein Erbe zu Lebzeiten regelt, erspart seinen Angehörigen im Todesfall eine Vielzahl an Fragen und erleichtert ihnen die Formalitäten in schwierigen Stunden. In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte zu den Themen Erbe, Testament und Nachlass.
Leistungen
  • Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

    Gemeinschaftlicher Erbschein Erteilung Teilerbschein Gegenständlich beschränkt Sind Miterben vorhanden, können diese beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen Wird dieser nicht für alle beantragt, ist es nur ein gemeinschaftlicher Teilerbschein Der Erbschein ist ein...

  • Nachlasspflegschaft Anordnung

    Nachlasspflegeschaft Anordnung Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Unter bestimmten Voraussetzungen setzt das Nachlassgericht dann einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein. Dieser/diese sichert und verwaltet den Nachlass...

  • Erbvertrag

    Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen. Der Unterschied zum Testament ist der, dass Sie im Erbvertrag gegenüber dem Vertragspartner eine Bindung eingehen....

  • Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

    Testament Verwahrung Eine Verfügung von Todes wegen (zum Beispiel ein Testament oder ein Erbvertrag) wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben.  bei notarieller Urkunde: Notarin oder Notar veranlasst alles Erforderliche  bei privatschriftlichem...

  • Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung

    Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann ein Antrag auf Vermittlung gestellt werden. Zuständig ist der Notar.  

  • Erbenhaftung

    Mit der Annahme einer Erbschaft gehen auf den Erben auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. So haften Sie als Erbe grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken....

  • Erbfolge

    Wenn jemand stirbt und keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. - bei...

  • Ausschlagung der Erbschaft notariell beglaubigen

    Entscheidung, Erbe annehmen oder ausschlagen Erbschaft auf Grund gesetzlicher Erbfolge, eines Testaments oder Erbvertrages Persönliche Erklärung gegenüber Notar/in

  • Erbschein ausstellen

    Nach einer Erbschaft kann es notwendig sein, einen Erbschein zu beantragen, um beispielsweise am Geschäftsverkehr teilnehmen zu können. Dieser muss beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden.

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Leistungen nach Lebenslagen