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Einen gegenständlich beschränkten gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Teilerbschein wird das Erbrecht eines einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft nachgewiesen. Jeder Miterbe kann einen solchen Nachweis für sich selbst, aber auch für seine Miterben beantragen.

Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannte Erbengemeinschaft ein. Erst nach erfolgter Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter Ihnen als einzelne Erben entsprechend der getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt.

Grundsätzlich können Sie als einzelne Miterben einen Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber Dritten als rechtmäßige Erben ausweisen können. Wollen Sie als  Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten.

Der gemeinschaftliche Teilerbschein wird für das Erbrecht mehrerer aber nicht aller Miterben auf Antrag eines Miterben erteilt, wenn zum Beispiel ein Miterbe ausgewandert und damit nicht erreichbar ist.

Ein gegenständlich auf das in Deutschland belegene Vermögen des Erblassers (Nachlass) beschränkter Erbschein (gegenständlich beschränkter Erbschein) kann Ihnen vom Nachlassgericht auf Antrag erteilt werden, wenn zum Nachlass auch Gegenstände gehören, die sich im Ausland befinden. Einen gegenständlich beschränkten Erbschein sollten Sie beantragen, wenn hierdurch das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins beschleunigt wird (zum Beispiel weil kein ausländisches Erbrecht ermittelt werden muss), oder weil Sie den Erbschein im Ausland nicht benötigen und durch die Beschränkung Kosten sparen können.

Formulare

Formulare sind nicht erforderlich.

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