Zuständigkeitsfinder

Nachlasspflegschaft Anordnung

Leistungsbeschreibung

Nicht selten verstirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, oder ohne Angehörige, die bekannt wären. Unter bestimmten Voraussetzungen setzt das Nachlassgericht dann einen Nachlasspfleger/eine Nachlasspflegerin ein. Dieser/diese sichert und verwaltet den Nachlass und sucht nach Angehörigen.

Können trotz aller Bemühungen keine Verwandten ermittelt werden oder nehmen die Erben das Erbe nicht an, fällt der Nachlass an den Staat. Die Nachlasspflegschaft wird vom Gericht aufgehoben, wenn ein Erbe/eine Erbin ermittelt ist oder kein Fürsorgebedürfnis mehr besteht. Beispielsweise, weil der Nachlass bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts hinterlegt wurde.


Leistungen nach Lebenslagen