Zuständigkeitsfinder

1 2 3 4
Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Leistungen
  • Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung. Die Erklärung zur Namensführung kann gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt abgeben werden....

  • Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag

    Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag Ehegatten können unter Umständen die Namensführung in der Ehe auch nach der Eheschließung im Ausland durch eine Erklärung bei einem deutschen Standesamt gestalten. Zuständig: Jedes deutsche Standesamt. Die Wirksamkeit der...

  • Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Auf der Grundlage eines Lebenspartnerschaftseintrages stellt der Standesbeamte auf Antrag  eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Sie enthält folgende Angaben:...

  • Aufhebung der Ehe

    Aufhebung der Ehe Anwaltszwang Voraussetzung für die Aufhebung der Ehe ist zum Zeitpunkt der Eheschließung zum Beispiel: Minderjährigkeit Geschäftsunfähigkeit, Arglistige Täuschung, Widerrechtliche Drohung oder Irrtum über die Eheschließung Unter bestimmten...

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland. Zuständig ist das Standesamt 1 in Berlin.

  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

    Eheschließung im Ausland Beurkundung Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für die Antragstellung erforderlich. Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können den Antrag auf Nachbeurkundung stellen. Für den Besitz der deutschen...

  • Eheurkunde beantragen

    Eheurkunde Ausstellung Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält: die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung Ort und Tag der Geburt  der Ehegatten Ort und Tag der Eheschließung gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung...

  • Familienbuch

    Das Familienbuch war ein Personenstandsbuch, das von Amts wegen nach jeder Eheschließung im Inland angelegt und beim zuständigen Standesamt geführt wurde. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die...

  • Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

    Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt...

  • Eheschließung anmelden

    Eheschließung Anmeldung eine Eheschließung können anmelden: volljährige Personen Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt...

1 2 3 4
Leistungen nach Lebenslagen