Zuständigkeitsfinder

Eheschließung anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die Eheschließung müssen Sie persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.


Leistungen nach Lebenslagen