Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "V" wurde(n) 749 Treffer gefunden.
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischereiwesen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischereiwesen Der Interessent stellt bei der Bestellungsbehörde den Antrag auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger in einem bestimmten Fachgebiet. Die Behörde prüft den Antrag,...
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Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Erweiterung der Öffentlichen Bestellung als landwirtschaftlicher Sachverständiger Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden....
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Beendigung der Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige gegenüber der jeweiligen Bestellungsbehörde erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,...
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Führung des Verzeichnisses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Die Bestellungsbehörden machen die öffentlich bestellten Sachverständigen mit Kontaktdaten und dem Bestellungsfachgebiet öffentlich bekannt. Die Listen werden ständig aktualisiert und permanent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die öffentliche Bestellung stellt eine besondere öffentlich-rechtliche...
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Herstellung von oder Handel mit Branntwein - Anmeldung
Wer einen Betrieb, der die Herstellung oder die Reinigung von Branntwein oder den Handel mit Branntwein zum Gegenstand hat, eröffnet oder übernimmt, hat sich schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Dies hat spätestens bei der Eröffnung oder bei der Übernahme zu geschehen. Dabei sind die...
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Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein. Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art...
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Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen...
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Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertrieb dieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen. Schriftlicher Antrag mit geforderten Unterlagen muss eingereicht werden....
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Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen bzw. von gefährlichen Abfällen, wenn diese von Erlaubnispflicht befreit sind, müssen diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen....
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Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen - Anzeigeverfahren
gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlungen müssen der zuständigen Behörde rechtzeitig (3 Monate vor Sammlungsbeginn) angezeigt werden. Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Zuständig: Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz...