Zuständigkeitsfinder

vorgesehen zum Löschen - elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten

Leistungsbeschreibung

Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen. Deshalb müssen Sie diese Sperrung direkt bei dem Anbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Es ist wichtig, dass Sie auch die Unterschriftsfunktion sperren lassen, um Missbrauch vorzubeugen. Signaturzertifikate werden kostenpflichtig von so genannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) ausgestellt und gesperrt, die von der Bundesnetzagentur zugelassen sind. 

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen