Zuständigkeitsfinder
Leistungen A bis Z: für "B" wurde(n) 1400 Treffer gefunden.
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Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung werden auf Antrag des Bildungsträgers anerkannt. Beschäftigte haben bei...
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Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung werden auf Antrag des Bildungsträgers anerkannt. Beschäftigte haben bei...
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Arzt - Vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt werden. Die Meldung...
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Apotheker: Vorübergehende Ausübung des Berufs als Apotheker im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Apotheker/in im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt...
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Zahnarzt - Vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/in im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen müssen vorgelegt werden....
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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung “ Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in”...
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Facharzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Facharzt/Fachärztin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation durch die zuständige Landesärztekammer Thüringen. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen.
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Fachzahnarzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikationen durch die zuständige Landeszahnärztekammer. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer.
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Fachapotheker - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Fachapotheker/Fachapothekerin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachapothekerqualifikationen durch die zuständige Landesapothekerkammer. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen.
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Polizeivollzugsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.