Zuständigkeitsfinder

Facharzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Facharztqualifikation haben und in Deutschland als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Ärztekammer. Die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Facharztausbildung mit der entsprechenden deutschen Facharztausbildung festgestellt wird. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen.

Formulare

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Leistungen nach Lebenslagen