Zuständigkeitsfinder

Fachzahnarzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Facharztqualifikation haben und in Deutschland als Fachzahnärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikation durch die zuständige Zahnärztekammer. Die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Fachzahnarztausbildung mit der entsprechenden deutschen Fachzahnarztausbildung festgestellt wird. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Formulare

Der Antrag auf Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikationen kann formlos gestellt werden.

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Leistungen nach Lebenslagen