NewsLetter
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Der Anteil der Geduldeten im Landkreis Altenburger Land
- Mai 2025: 818 Personen nach § 1 ThürFlüAG, davon 159 Geduldete (19,4 %)
- 2021: zeitweise über 50 % Geduldete im gleichen Rechtskreis
- Trend: Rückgang des Anteils, mehr Aufenthaltstitel und abgeschlossene Verfahren
- wenn im Herkunftsland gefährliche oder katastrophale Zustände herrschen, die keine individuelle politische Verfolgung darstellen, aber dennoch eine Rückkehr unmöglich machen,
- wenn Menschen schwer erkrankt sind, deren Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert wäre,
- wenn wichtige Dokumente wie Reisepapiere fehlen oder das Herkunftsland eine Rücknahme verweigert.
- weil es dort gefährlich ist,
- weil dort schlimme Zustände sind,
- weil wichtige Papiere fehlen,
- weil das Heimatland keine Menschen zurücknimmt,
- oder weil die Menschen krank sind.
- Beratung,
- Hilfe bei Schule und Arbeit.
NewsLetter des Integrationsmanagements | August 2025
Daten/Zahlen/Fakten
Liebe Leserinnen und Leser,mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen erneut einen Einblick in ein wichtiges Thema der Integrationsarbeit im Landkreis Altenburger Land geben. Diesmal geht es um den Anteil der Geduldeten unter den Geflüchteten, die dem Landkreis nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (§ 1 ThürFlüAG) zugewiesen wurden. Der Blick auf diesen Anteil hilft, Integrationsdynamiken besser zu verstehen und Herausforderungen klarer einzuordnen.
Infokasten: Kerndaten zum Anteil Geduldeter Der Anteil der Geduldeten im Landkreis Altenburger Land
Was er aussagt und warum er wichtig ist
Im Mai 2025 lebten im Landkreis Altenburger Land 818 Personen, die unter den Rechtskreis des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (§ 1 ThürFlüAG) fallen. Hierbei handelt es sich um Personen, die im Rahmen des regulären Asylsystems aufgenommen werden: Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, und solche, die bereits einen Schutzstatus erhalten haben. Nicht enthalten sind Geflüchtete aus der Ukraine, die seit 2022 auf Grundlage der EU-Massenzustromrichtline aufgenommen wurden. Diese werden in einem gesonderten Verfahren erfasst und sind in der hier zugrundeliegenden Statistik nicht enthalten. Der Blick auf die nach ThürFlüAG aufgenommenen Flüchtlinge gibt also nicht das gesamte Bild der Schutzsuchenden im Landkreis wieder, sondern konzentriert sich auf jene, die über das klassische Asylverfahren eingereist sind.
Von den 818 Personen in diesem Rechtskreis hatten im Mai 2025 insgesamt 159 eine sogenannte Duldung – das entspricht einem Anteil von 19,4 %. Noch im Jahr 2021 lag dieser Anteil regelmäßig über 40 %, teilweise sogar bei über 50 %. Der Rückgang zeigt: Immer mehr Menschen haben mittlerweile einen geklärten Aufenthaltsstatus, etwa als anerkannte Flüchtlinge oder mit anderer Aufenthaltserlaubnis. Gleichwohl lebt nach wie vor etwa ein Fünftel der Betroffenen in einem rechtlich unsicheren Status.
Wie funktioniert das Asylsystem?
Wer in Deutschland Asyl beantragt, stellt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag, der auf Grundlage des Asylgesetzes geprüft wird. Dabei wird untersucht, ob ein Schutzgrund vorliegt – etwa politische Verfolgung, Bedrohung durch Krieg oder Folter. Wird ein solcher Schutzgrund anerkannt, erhalten die Betroffenen einen Aufenthaltstitel, der ihnen Sicherheit und Integrationsmöglichkeiten bietet.
Wird der Antrag abgelehnt, kann grundsätzlich eine Abschiebung erfolgen. Doch eine Abschiebung ist nicht in jedem Fall durchführbar oder zumutbar:
Was bedeutet Duldung?Für solche Situationen sieht das Aufenthaltsgesetz die Duldung vor. Sie ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine rechtlich befristete Aussetzung der Abschiebung. Sie wird ausgestellt, wenn humanitäre oder rechtliche Gründe eine Abschiebung vorübergehend verhindern. Dazu gehören nicht nur administrative Hindernisse wie fehlende Papiere, sondern auch humanitäre Aspekte, etwa drohende lebensbedrohliche Gefahren im Herkunftsland, die zwar keine unmittelbare individuelle Verfolgung darstellen, aber eine Rückkehr unzumutbar machen würden.
Die Duldung ist somit ein Status in einer rechtlichen Schwebe. Menschen mit Duldung haben zwar keine Aufenthaltsperspektive im klassischen Sinn, sind aber auch nicht abschiebbar. Sie leben häufig über längere Zeiträume mit dieser Unsicherheit, was erhebliche Auswirkungen auf ihre persönliche Lebensplanung, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt und ihre soziale Integration hat. Für Betroffene bedeutet dies oft ein „Leben auf Abruf“, das von rechtlicher und sozialer Unsicherheit geprägt ist.
Warum ist der Anteil der Geduldeten wichtig?
Der Anteil der Geduldeten gibt Aufschluss über die strukturelle Situation im Asylbereich. Ein hoher Anteil deutet darauf hin, dass viele Verfahren nicht zu einem klaren Ergebnis führen oder dass Rückführungen aus rechtlichen, humanitären oder praktischen Gründen nicht möglich sind. Dies kann zu einem längerfristigen Verharren in einem unsicheren Status führen. Für Kommunen bedeutet dies besondere Herausforderungen: Menschen mit Duldung haben häufig nur eingeschränkten Zugang zu Integrationsmaßnahmen, während gleichzeitig der Beratungs- und Unterstützungsbedarf hoch ist.
Ein niedrigerer Anteil wie aktuell im Altenburger Land – 19,4 % im Mai 2025 gegenüber teils über 50 % im Jahr 2021 – zeigt dagegen, dass viele Verfahren mittlerweile abgeschlossen werden und mehr Menschen über einen klar geregelten Aufenthaltsstatus verfügen. Das erleichtert Integration insgesamt, weil Planungssicherheit entsteht. Dennoch bedeutet ein Anteil von einem Fünftel weiterhin einen erheblichen Unterstützungsbedarf, insbesondere bei der Orientierung im Alltag.
Was bedeutet das für die Integrationsarbeit im Landkreis?
Für die Integrationsarbeit im Altenburger Land ergeben sich daraus zwei zentrale Handlungsfelder:
Erstens können sich Maßnahmen stärker auf Menschen mit klarer Aufenthaltsperspektive konzentrieren, die realistische Chancen auf Teilhabe und Integration haben. Zweitens müssen Menschen mit Duldung weiterhin gezielt unterstützt werden, damit auch sie in ihrer schwierigen Situation Stabilität erfahren können. Dies umfasst soziale Beratung, Bildungsangebote, niedrigschwellige Zugänge zum Arbeitsmarkt sowie die enge Zusammenarbeit mit Landes- und Bundesbehörden, um individuelle Perspektiven zu klären, sobald rechtliche oder humanitäre Hindernisse entfallen.Newsletter Integrationsmanagement | August 2025 (in einfacher Sprache)
Daten/ Zahlen/ Fakten
Warum dieser Text in einfacher Sprache istWir möchten, dass alle Menschen unsere Informationen verstehen.
Darum haben wir diesen Text in einfacher Sprache geschrieben.
Einfache Sprache nutzt kurze Sätze und einfache Wörter.
Schwierige Fachwörter werden erklärt.Dieser Newsletter in einfacher Sprache ist eine Anregung eines Mitgliedes des Kreistages.
Worum geht es?
Im Landkreis Altenburger Land leben viele Menschen, die Schutz suchen.
Sie kommen aus anderen Ländern.
Manche haben Krieg oder Gewalt erlebt.
Manche können in ihrem Heimatland nicht sicher leben.Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen Schutz bekommen.
Für Menschen, die in einem normalen Asylverfahren sind, gibt es eine besondere Regel:
Sie fallen unter das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (kurz: ThürFlüAG).
Geflüchtete aus der Ukraine gehören nicht dazu.
Für sie gibt es eigene Regeln.
Darum zählen sie in dieser Zahl nicht mit.Was ist eine Duldung?
Manche Menschen bekommen kein Aufenthaltsrecht.
Das heißt: Sie sollen eigentlich zurück in ihr Heimatland gehen.
Aber manchmal geht das nicht:
Dann bekommen sie eine Duldung.
Das heißt: Sie dürfen vorübergehend hierbleiben.
Aber sie wissen nicht, ob sie dauerhaft bleiben dürfen.
Viele Menschen leben lange so – mit großer Unsicherheit.
Sie können oft nur schwer arbeiten, eine Ausbildung machen oder langfristig planen.Wie viele Menschen sind im Landkreis geduldet?
Im Mai 2025 lebten 818 Menschen im Landkreis Altenburger Land,
die unter das Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz fallen.
159 von ihnen hatten eine Duldung.
Das ist ungefähr ein Fünftel (19,4 %).
Im Jahr 2021 war der Anteil viel höher: mehr als die Hälfte.Was bedeutet das?
Dass heute weniger Menschen eine Duldung haben, zeigt:
Viele Verfahren werden abgeschlossen.
Mehr Menschen haben ein Aufenthaltsrecht und damit Sicherheit.
Das macht Integration leichter.
Trotzdem gibt es noch immer Menschen mit Duldung.
Sie brauchen Unterstützung, damit sie sich orientieren können und nicht allein sind.
Dazu gehören:
Wofür ist das wichtig?Ein niedriger Anteil Geduldeter heißt:
Mehr Menschen können langfristig hier leben.
Das gibt Sicherheit und erleichtert das Zusammenleben.
Aber ein Teil lebt weiter in Unsicherheit.
Das ist schwierig für die Betroffenen – und auch für die Gesellschaft.
Darum müssen wir beides tun:
Menschen mit sicherem Aufenthaltsrecht gut integrieren.
Und Menschen mit Duldung begleiten und beraten.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 Altenburg -
Ankünfte im Landkreise
- Februar: 23 Personen
- März: 17 Personen
- April: 3 Personen
- Mai: 25 Personen
- Summe: 68 Personen
- Januar: 84 Personen
- Februar: 44 Personen
- März: 30 Personen
- April: 44 Personen
- Mai: 18 Personen
- Summe: 220 Personen
- Menschen, die über ein offizielles Asylverfahren gekommen sind
- Menschen aus der Ukraine, die individuell eingereist sind
- Februar: 23 Menschen
- März: 17 Menschen
- April: 3 Menschen
- Mai: 25 Menschen
- Januar: 84 Menschen
- Februar: 44 Menschen
- März: 30 Menschen
- April: 44 Menschen
- Mai: 18 Menschen
- Die Zahlen schwanken – wir müssen flexibel bleiben.
- Weniger neue Menschen aus der Ukraine geben uns mehr Zeit, die Beratung und Integration gut zu organisieren.
- Viele der neuen Menschen sind im arbeitsfähigen Alter. Wir können sie gemeinsam mit dem Jobcenter und Betrieben frühzeitig in Arbeit bringen.
- Rund ein Viertel bis ein Drittel sind Kinder und Jugendliche. Schulen, Kitas und Jugendhilfe müssen gut zusammenarbeiten.
- 64 Menschen aus der Ukraine sind 46 Jahre oder älter – wir müssen auch an Gesundheit und Pflege denken.
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenLiebe Leserinnen und Leser,
ich nehme in diesem Newsletter die Gelegenheit gerne wahr, Ihnen eine aktualisierte Übersicht zu den Zuzügen aus den formalen Asylverfahren sowie den Individualanreisen ukrainischer Staatsangehöriger zur Verfügung zu stellen. Die beigefügte Auswertung basiert auf Verwaltungsdaten für den Zeitraum Januar bis Mai 2025 und enthält eine Einordnung der Alters- und Geschlechtsstruktur.
Diese Übersicht soll nicht nur informieren, sondern zugleich den Blick auf Bedarfe, Herausforderungen und Chancen in der Integrationsarbeit im Landkreis schärfen.
1. Zuweisungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
Monate Februar bis Mai 2025
Geschlechterverhältnis: 47 männlich (≈ 69 %), 21 weiblich (≈ 31 %)
Altersstruktur: 0–6 J.: 13 %, 7–17 J.: 24 %, 18–24 J.: 18 %, 25–45 J.: 38 %, 46–65 J.: 7 %Die Schwankungen zwischen 3 und 25 Personen monatlich zeigen, dass Zuweisungen nicht konstant sind. Gründe hierfür sind Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen, aktuelle Fluchtbewegungen und operative Entscheidungen der Landesverwaltung.
2. Individualanreisen ukrainischer Staatsangehöriger (§ 24 AufenthG)
Monate Januar bis Mai 2025
Geschlechterverhältnis: 103 männlich (≈ 47 %), 117 weiblich (≈ 53 %)
Altersstruktur: 0–6 J.: 9 %, 7–17 J.: 20 %, 18–24 J.: 14 %, 25–45 J.: 28 %, 46–65 J.: 21 %, 65 +: 8 %
Der Rückgang seit Februar reduziert Spitzenlasten und schafft Spielraum für Qualitätssicherung in Beratung und Integration.3. Einordnung und Handlungsimpulse
Dynamik antizipieren – Volatilität managen:
EAE-Zuweisungen schwanken stark, die vorhandene Struktur bleibt aber skalierbar.
Rückläufige Ukraine-Zuzüge ermöglichen Stabilisierung und Qualitätsentwicklung.Arbeitsmarktfokus nutzen:
Rund 70 % der EAE-Zugänge und 42 % der Ukraine-Zugänge sind im arbeitsfähigen Alter (18–45 Jahre).
Frühzeitige Vermittlungsformate mit Jobcenter, Kammern und Betrieben schaffen Perspektiven und entlasten Transferleistungen.Familien und Bildung im Blick:
Kinder und Jugendliche stellen 20 – 35 % der Neuankommenden. Zusammenarbeit von Schulamt, Jugendhilfe und Ehrenamt ist essenziell.
Gesundheit und Pflege mitdenken:
64 ukrainische Schutzsuchende sind 46 Jahre und älter. Gesundheitsprävention und Pflegeberatung sollten Teil der Integrationsstrategie sein.
Narrativ „Einheit in Vielfalt“:
288 neue Mitbürgerinnen und Mitbürger in fünf Monaten – ein Beleg dafür, wie Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft erfolgreich zusammenwirken.
Vielfalt ist und bleibt ein Wachstumstreiber für unseren Landkreis.
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Ankünfte im LandkreisWie viele Menschen neu zu uns gekommen sind (Januar – Mai 2025)
Warum dieser Newsletter wichtig ist
Wir wollen Ihnen zeigen, wie viele Menschen in den letzten Monaten neu in den Landkreis Altenburger Land gekommen sind.
Wir schauen auf:
So können wir besser planen und die Angebote für Beratung, Wohnen, Bildung und Arbeit verbessern.1. Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
Von Februar bis Mai 2025 wurden insgesamt 68 Menschen zugewiesen:
Geschlecht: 47 Männer, 21 Frauen
Alter: 13 % sind Kinder bis 6 Jahre, 24 % sind Kinder und Jugendliche 7–17 Jahre, 18 % sind 18–24 Jahre alt, 38 % sind 25–45 Jahre alt und 7 % sind 46–65 Jahre alt.Die Zahl schwankt stark – mal wenige, mal mehr. Das hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von den Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den aktuellen Fluchtbewegungen.
2. Menschen aus der Ukraine (Einreisen nach § 24 Aufenthaltsgesetz)
Von Januar bis Mai 2025 sind 220 Menschen aus der Ukraine gekommen:
Geschlecht: 103 Männer, 117 Frauen
Alter: 9 % sind Kinder bis 6 Jahre, 20 % sind Kinder und Jugendliche 7–17 Jahre, 14 % sind 18–24 Jahre alt, 28 % sind 25–45 Jahre alt, 21 % sind 46–65 Jahre alt und 8 % sind älter als 65 Jahre.Seit Februar kommen weniger Menschen. Das hilft, die Integration besser zu planen und umzusetzen.
3. Was das für unsere Arbeit bedeutet
Fazit
In fünf Monaten sind 288 neue Menschen gekommen. Das zeigt: Verwaltung, Vereine, Ehrenamt und Wirtschaft arbeiten gut zusammen.
Vielfalt ist eine Chance und ein Gewinn für unseren Landkreis.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 Altenburg -
Demografische Dynamik im Blick
- Männlich: Anstieg von 3.763 auf 3.905 Personen (+142; +3,77 %)
- Weiblich: Anstieg von 3.637 auf 3.774 Personen (+137; +3,77 %)
- Kinder unter 14 Jahren: Anstieg von 2.081 auf 2.154 (+73; +3,5 %)
- Ukrainische Staatsangehörige: Zuwachs von 2.888 auf 3.127 Personen (+239; +8,3 %)
→ Diese Personengruppe stellt weiterhin die mit Abstand größte ausländische Nationalität im Landkreis. Der Zuwachs erklärt sich vor allem durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Fluchtbewegung. - Syrische Staatsangehörige: Zunahme von 1.003 auf 1.021 Personen (+18; +1,8 %)
→ Weiterer, wenn auch geringer Zugang, meist im Rahmen von Zuweisungen. - Afghanische Staatsangehörige: Anstieg von 504 auf 538 Personen (+34; +6,7 %)
→ Hier ist ein überdurchschnittlicher Anstieg zu verzeichnen, der strukturell durch Nachzüge und Schutzgewährung bedingt sein kann. - Türkische Staatsangehörige: Rückgang von 200 auf 191 Personen (–9; –4,5 %)
→ Vermutlich bedingt durch Abwanderung oder Einbürgerung. - Russische Staatsangehörige: konstant bei 205 Personen (±0)
→ Stabiler Bestand, keine signifikanten Zu- oder Abwanderungen. - Irakische Staatsangehörige: Rückgang von 159 auf 153 Personen (–6; –3,8 %)
→ Leichte Bestandsminderung, möglich durch Wegzug oder Statuswechsel. - Vietnamesische Staatsangehörige: Anstieg von 196 auf 208 Personen (+12; +6,1 %)
→ Positiver Saldo, der ggf. durch familiären Zuzug erklärt werden kann. - 25. November 2024
- 20. Juni 2025
- Männer: von 3.763 auf 3.905 (+142)
- Frauen: von 3.637 auf 3.774 (+137)
- Kinder unter 14 Jahren: von 2.081 auf 2.154 (+73)
- Ukraine: von 2.888 auf 3.127 (+239) – größter Zuwachs
- Afghanistan: von 504 auf 538 (+34)
- Vietnam: von 196 auf 208 (+12)
- Syrien: von 1.003 auf 1.021 (+18)
- Türkei: von 200 auf 191 (–9)
- Irak: von 159 auf 153 (–6)
- Russland: bleibt gleich bei 205
- Wir brauchen genug Wohnungen.
- Schulen und Kitas müssen vorbereitet sein.
- Es wird mehr Beratung und Hilfe gebraucht.
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenDemografische Dynamik im Blick
Aktuelle Entwicklungen in der ausländischen Bevölkerung im Altenburger Land
Einleitung
Das Integrationsmanagement berichtet regelmäßig über aktuelle Entwicklungen der ausländischen Bevölkerung im Landkreis Altenburger Land. Die vorliegende Auswertung vergleicht die Daten vom 25. November 2024 mit dem Stichtag 20. Juni 2025.Sie gibt Aufschluss über demografische Verschiebungen, gruppenspezifische Trends und potenzielle Implikationen für die kommunale Integrations- und Sozialplanung.
1. Insgesamt moderater Anstieg der ausländischen Bevölkerung
Die Gesamtzahl der im Landkreis lebenden ausländischen Personen ist von 7.400 (Stand: 25.11.2024) auf 7.679 (Stand: 20.06.2025) angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 279 Personen bzw. rund 3,8 Prozent innerhalb von sieben Monaten.
Der Anstieg verteilt sich gleichmäßig auf männliche und weibliche Personen. Zugleich verteilt sich der Anstieg auf nahezu alle Personengruppen, wobei insbesondere der Zugang aus der Ukraine und aus Afghanistan signifikant ins Gewicht fällt.
2. Geschlechtsspezifische Verteilung
Das Geschlechterverhältnis bleibt weitgehend stabil. Der Anstieg erfolgt gleichmäßig über beide Gruppen, was auf ein nicht selektives Zuzugsgeschehen schließen lässt.
3. Zunahme bei Kindern
Der leichte Anstieg bei den Kindern spiegelt die tendenzielle Familiennachzugsdynamik wieder, wie sie insbesondere bei ukrainischen und syrischen Staatsangehörigen zu beobachten ist. Der Anstieg bei den Kindern hebt den integrationspolitischen Handlungsbedarf im Bildungsbereich und in der Jugendhilfe hervor.
4. Ukrainische Staatsangehörige weiterhin größte Gruppe
Die stärkste Dynamik ist weiterhin bei den ukrainischen Staatsangehörigen zu beobachten: Ihre Zahl stieg von 2.888 auf 3.127 Personen (+8,3 %). Auch bei Personen aus Afghanistan (+6,7 %) und Vietnam (+6,1 %) ist ein nennenswerter Anstieg festzustellen. Stagnierend oder leicht rückläufig sind hingegen die Zahlen bei Personen mit türkischer (–4,5 %) oder irakischer (–3,8 %) Staatsangehörigkeit.
4.1 Herkunftsregionen: Dynamik bleibt differenziert
5. Leichter Rückgang bei EU-Bürgerinnen und -BürgernDie Zahl der im Landkreis lebenden Personen aus EU-Mitgliedsstaaten ging geringfügig von 1.465 auf 1.451 zurück (-14; –1,0 %). Mögliche Ursachen sind Rückwanderung und Mobilität innerhalb der EU.
6. Einordnung der Handlungsperspektiven
Die Entwicklung zwischen November 2024 und Juni 2025 belegt eine moderate, aber demografisch bedeutsame Zuwanderungsbewegung, deren Folgen der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeiten aktiv gestalten und planerisch begleiten muss. Zwar liegt die Steuerung der Zuwanderung selbst außerhalb kommunaler Verantwortung, doch ergeben sich aus den beobachtbaren Veränderungen konkrete Folgeaufgaben – etwa in der Unterbringung, Bildungskoordination, sozialen Beratung oder Jugendhilfeplanung.
Auffällig ist insbesondere der anhaltende Anstieg bei ukrainischen, afghanischen und vietnamesischen Staatsangehörigen. Gleichzeitig sind bei türkischen und irakischen Staatsangehörigen leichte Rückgänge zu verzeichnen. Zu beachten ist dabei, dass im Landkreis Altenburger Land lediglich insgesamt rund 7.600 ausländischen Personen leben. Bereits geringe absolute Veränderungen – etwa von ±10 bis 30 Personen – können sich dadurch statistisch deutlich abbilden, ohne dass sie notwendigerweise auf strukturell bedeutsame Migrationsbewegungen hinweisen. Die Interpretation solcher Trends bedarf daher stets einer Einordnung in den längerfristigen Verlauf und den gesamtgesellschaftlichen Kontext.
Die dargestellten Zahlen bieten eine valide Grundlage für die strategische Weiterentwicklung integrationsbezogener Maßnahmen – etwa im Bereich der Beratung, der sozialen Infrastruktur oder der Koordinierung familienbezogener Unterstützungsangebote. Gleichzeitig legen sie nahe, zentrale Handlungsbereiche weiterhin durch differenzierte Datenanalysen, Zielgruppenbeobachtung und Fachplanung abzusichern.
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Belegung von Unterkünften im Landkreis Altenburger LandWie sich die Zahl von ausländischen Menschen im Altenburger Land verändert hat
Warum dieser Newsletter wichtig ist
Das Integrationsmanagement im Altenburger Land schaut regelmäßig auf die Zahl von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen.
Wir vergleichen hier zwei Zeitpunkte:So können wir sehen, wie sich die Zahlen verändern und was das für unsere Arbeit bedeutet.
1. Es leben mehr ausländische Menschen im Landkreis
Am 25. November 2024 lebten 7.400 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Altenburger Land.
Am 20. Juni 2025 waren es 7.679 Menschen.
Das sind 279 Menschen mehr – ein Plus von etwa 4 %.2. Männer und Frauen gleich betroffen
Die Zahl von Männern und Frauen ist gleichmäßig gestiegen. Das bedeutet: Es sind nicht nur einzelne Personen gekommen, sondern auch Familien.
3. Mehr Kinder im Landkreis
Das zeigt: Es kommen auch Familien mit Kindern. Für uns ist das wichtig bei Schulen, Kitas und Freizeitangeboten.
4. Welche Nationalitäten besonders wachsen
Rückgang:
5. EU-Bürgerinnen und -BürgerDie Zahl von Menschen aus der EU hat leicht abgenommen: von 1.465 auf 1.451 (–14).
6. Was das für unsere Arbeit heißt
Es gibt mehr Menschen, besonders aus der Ukraine, Afghanistan und Vietnam.
Das bedeutet:
Auch wenn die Zahlen klein erscheinen, sind sie für unseren Landkreis wichtig, weil wir insgesamt nur rund 7.600 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben.Fazit
Die Daten helfen uns, gute Entscheidungen zu treffen und die Angebote im Landkreis anzupassen. Wir wollen die Entwicklung genau weiter beobachten.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 Altenburg -
Belegungsentwicklung im Landkreis Altenburger Land
- Rück- und Weiterzüge, z. B. in andere Bundesländer oder zurück in die Ukraine,
- sowie durch eine zunehmende Eigenständigkeit bei der Wohnraumversorgung – und selbstverantwortlich organisierten Lebensverhältnissen.
- 31. Januar 2024:
▸ 38 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft (Asyl)
▸ 672 Personen in öffentlich-rechtlicher EU-Unterbringung (Asyl)
▸ 817 ukrainische Geflüchtete (726 in EU, 91 im AVZ)
→ Gesamtsumme: 1.527 öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen - 28. Februar 2025:
▸ 51 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft (Asyl)
▸ 741 Personen in öffentlich-rechtlicher EU-Unterbringung (Asyl)
▸ 550 ukrainische Geflüchtete (455 in EU, 95 im AVZ)
→ Gesamtsumme: 1.342 öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen - Gemeinschaftsunterkunft (GU):
- Januar 2024: 38 Menschen
- Februar 2025: 51 Menschen (mehr, weil zeitweise mehr neu ankommen)
- Wohnungen (dezentrale Unterbringung):
- Januar 2024: 702 Menschen
- Februar 2025: 764 Menschen (plus 8,8 %)
- Januar 2024: 817 Menschen (davon 91 im Ankunftszentrum, 726 in Wohnungen)
- Februar 2025: 550 Menschen (davon 95 im Ankunftszentrum, 455 in Wohnungen)
Das sind 267 Menschen weniger (minus 32,7 %). - Einige sind weitergezogen oder zurück in die Ukraine.
- Viele haben jetzt selbst Wohnungen gefunden und sind eigenständig.
- Januar 2024: 1.527 Menschen in Unterbringung
- Februar 2025: 1.342 Menschen in Unterbringung
Das sind 185 Menschen weniger (minus 12,1 %).
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenBelegungsentwicklung im Landkreis Altenburger Land
Vergleich der Stichtage 31. Januar 2024 und 28. Februar 2025
1 | Asylsuchende im landesweiten Verteilverfahren (§ 2 ThürFlüAG)
Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden dem Landkreis Altenburger Land durch das Land Thüringen im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verteilverfahrens zugewiesen. Die Erstaufnahme erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft (GU), die ausschließlich diesem Personenkreis vorbehalten ist. Die GU ist dabei nicht als Dauerlösung, sondern als temporärer Übergangsraum konzipiert. Ziel ist es, eine zeitnahe Verteilung in dezentrale Wohnungen vorzunehmen, sobald dies wohnraumorganisatorisch und integrationspraktisch möglich ist.
Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren 38 Personen in der GU untergebracht. Zum 28. Februar 2025 stieg diese Zahl auf 51 Personen an. Dies entspricht einem Zuwachs um 34,21 %. Die Kapazität der GU blieb im selben Zeitraum mit 59 Plätzen konstant. Die gestiegene Belegung ist Ausdruck eines temporär erhöhten Aufenthaltsdurchlaufs, nicht eines strukturellen Engpasses.
In der dezentralen Unterbringung (EU) befanden sich im Januar 2024 insgesamt 702 Personen mit öffentlich-rechtlicher Zuweisung nach § 1 ThürFlüAG. Bis Februar 2025 stieg diese Zahl auf 764 Personen an – ein Anstieg um 8,83 %. Dies unterstreicht die Zielsetzung des Landkreises, die dezentrale Wohnform als Standard der Unterbringung weiter auszubauen.
2 | Ukrainische Geflüchtete im Rahmen des § 24 AufenthG (Individualmigration)
Ukrainische Staatsangehörige unterliegen in Deutschland keiner zentralen Verteilung, sondern dürfen ihren Wohnsitz frei wählen. Wenn sie im Landkreis Altenburger Land ankommen und kommunale Unterbringung benötigen, erfolgt dies über das Ankunfts- und Verteilzentrum (AVZ) oder über dezentrale Wohnangebote, organisiert durch das Landratsamt.
Zum 31. Januar 2024 waren insgesamt 817 ukrainische Geflüchtete öffentlich-rechtlich untergebracht – davon 91 Personen im AVZ und 726 Personen in Wohnungen.
Zum 28. Februar 2025 reduzierte sich diese Zahl deutlich auf 550 Personen – davon 95 Personen im AVZ und 455 Personen in Wohnungen. Das entspricht einem Rückgang um 267 Personen bzw. 32,7 %.
Dieser Rückgang erklärt sich insbesondere durch:
3 | Gesamtzahlen im VergleichInsgesamt ergibt sich folgendes quantitatives Bild der öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen im Landkreis Altenburger:
Dies entspricht einem Gesamtrückgang um 185 Personen bzw. 12,12 %. Während die Zahl der Asylsuchenden leicht stieg (+82 Personen), ist der Rückgang nahezu vollständig auf die abnehmende Zahl der ukrainischen Geflüchteten in kommunaler Unterbringung zurückzuführen.
Fazit
Der Landkreis Altenburger Land erfüllt seine gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen weiterhin verlässlich. Die Entwicklung hin zu geringeren Belegungszahlen im Bereich der Ukraineflüchtlinge zeigt zugleich eine zunehmende Verlagerung in selbstverantwortete Wohnformen und einen integrationspolitisch begrüßenswerten Strukturwandel.
Die dezentralen Kapazitäten werden konsequent genutzt und weiterentwickelt.Der Fokus bleibt auf einer verantwortungsvollen Steuerung der Unterbringungskapazitäten, wobei Wohnraumsicherung und Integrationsbegleitung zentrale Aufgaben für das Jahr 2025 und darüber hinaus darstellen.
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Belegung von Unterkünften im Landkreis Altenburger LandVergleich Januar 2024 und Februar 2025
Warum dieser Newsletter wichtig ist
Wir schauen, wie viele Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen leben, die vom Landkreis organisiert sind. So können wir besser planen und Integration gut begleiten.
1. Menschen im Asylverfahren
Das Ziel bleibt: möglichst viele Menschen dezentral in Wohnungen unterbringen.
2. Menschen aus der Ukraine
Warum?3. Gesamtergebnis
Der Rückgang kommt vor allem daher, dass weniger ukrainische Geflüchtete Unterkünfte des Landkreises brauchen.Fazit
Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben weiterhin zuverlässig. Weniger Belegung bedeutet, dass mehr Menschen selbstständig wohnen und leben. Das ist gut für die Integration.
Der Landkreis setzt weiter auf dezentrale Wohnungen und gute Begleitung beim Ankommen.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 Altenburg -
Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung/Landkreisverteilung
- In Altenburg – der einwohnerstärksten Kommune – sank die Zahl der öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen von 786 im Januar 2024 auf 755 im Februar 2025. Das entspricht einem moderaten Rückgang von 31 Personen. Diese Entwicklung reflektiert die überdurchschnittlich gut verfügbare Infrastruktur und die Möglichkeit zur Nachbelegung bestehender Wohnkontingente.
- In Schmölln erhöhte sich die Zahl unmerklich von 210 auf 211 Personen, was einem Zuwachs von 1 Person entspricht.
- Im Gegensatz dazu ging die Belegung in Meuselwitz deutlich zurück – von 358 auf 231 Personen. Der Rückgang um 27 Personen ist auf Statuswechsel, Umzüge, Eigenversorgung oder Abwanderung zurückzuführen.
- In Gößnitz wurden zum jeweiligen Stichtag 22 und 4 öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen erfasst. Damit gehört Gößnitz zu den Kommunen ohne nennenswertes aktives Unterbringungsgeschehen.
- Stärkere Balance in der kommunalen Lastenverteilung: Mit Blick auf zukünftige Aufnahmeverpflichtungen sollte eine stärkere Einbindung bislang nicht oder kaum beteiligter Gemeinden geprüft werden – unter Berücksichtigung sozialer Infrastruktur, Wohnraumpotenziale und kommunaler Mitwirkungsbereitschaft.
- Vermeidung struktureller Überlastung: Die kontinuierliche Belegung in Altenburg und Schmölln muss im Kontext verfügbarer Sozial- und Bildungsangebote mitgedacht werden, um Spannungen frühzeitig zu vermeiden.
- Förderung dezentraler Lösungen: Die Rückgänge in Meuselwitz belegen, dass individuelle Mobilität, Anerkennungsverfahren oder Eigenständigkeit im Wohnbereich strukturelle Dynamiken erzeugen. Diese können im Sinne einer nachhaltigen Integration gezielt begleitet werden.
- Januar 2024: 1.527 Menschen
- Februar 2025: 1.342 Menschen
- Altenburg: von 786 auf 755 Menschen (minus 31)
- Schmölln: von 210 auf 211 Menschen (plus 1)
- Meuselwitz: von 358 auf 231 Menschen (minus 127)
- Gößnitz: von 22 auf 4 Menschen (fast keine Unterbringung mehr)
- Die meisten Menschen wohnen weiterhin in Altenburg, Schmölln und Meuselwitz.
- In Meuselwitz gibt es jetzt deutlich weniger Unterbringung.
- In vielen kleinen Gemeinden gibt es kaum oder keine Unterbringung.
- Wir müssen die Unterbringung besser zwischen den Städten und Gemeinden verteilen.
- In Altenburg und Schmölln dürfen die sozialen Angebote (z. B. Schulen und Beratungsstellen) nicht überlastet werden.
- Dezentral in Wohnungen unterzubringen, hilft bei der Integration und soll weiter gefördert werden.
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenEntwicklung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung/ Landkreisverteilung
Vergleich 2024 und 2025
Die Zahl der öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen hat sich im Landkreis Altenburger Land zwischen Januar 2024 und Februar 2025 zwar insgesamt nur moderat verändert (gesunken von 1.527 auf 1.342), jedoch zeigen sich deutliche Unterschiede auf kommunaler Ebene. Im Folgenden sind die Entwicklungen nach Kommunen geordnet dargestellt:
Zusammenfassende BewertungDie Betrachtung zeigt: Die öffentlich-rechtliche Unterbringung im Landkreis Altenburger Land ist weiterhin geografisch konzentriert – insbesondere auf die Städte Altenburg, Meuselwitz und Schmölln. Altenburg und Schmölln haben ihre Aufnahmekapazitäten im Zeitraum zwischen Anfang 2024 und Anfang 2025 konsolidiert. In Meuselwitz ist hingegen ein deutlicher Rückgang sichtbar. Das verbleibende kommunale Umfeld ist derzeit nicht aktiv an der Aufnahme beteiligt oder nur mit marginalen Kapazitäten involviert.
Diese ungleiche Verteilung bietet Potenzial für eine verantwortungsbewusste Nachsteuerung im Sinne regionaler Ausgewogenheit – insbesondere mit Blick auf die künftige Entwicklung der Wohnraumsituation, soziale Infrastruktur sowie Akzeptanz in der Bevölkerung. Der strategische Fokus bleibt auf einer sozialräumlich integrierten, dezentralen und tragfähigen Unterbringungskultur, die flexibel auf Veränderungen reagieren kann.
Insgesamt lassen sich folgende strukturpolitische Folgerungen ziehen:
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Entwicklung der Unterbringung von geflüchteten MenschenVergleich der Jahre 2024 und 2025
Warum dieser Newsletter wichtig ist
Der Landkreis Altenburger Land hat Menschen, die Schutz suchen, in Wohnungen und Häusern untergebracht. Wir vergleichen hier die Zahlen vom Januar 2024 und Februar 2025.
1. Wie viele Menschen leben in solcher Unterbringung?
Das sind 185 Menschen weniger.
2. Wie ist die Entwicklung in den Städten und Gemeinden?
3. Was bedeutet das?
4. Was wir daraus lernen
FazitDie Zahl der untergebrachten Menschen ist insgesamt etwas gesunken, aber ungleich verteilt. Wichtig ist, dass wir alle Orte einbinden und frühzeitig auf Veränderungen reagieren.
Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 Altenburg -
Angemietete Wohnungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung
- In Altenburg verringerte sich die Zahl der angemieteten Wohnungen von 270 auf 256. Trotz dieses Rückgangs bleibt Altenburg mit über 65 % aller angemieteten Einheiten der mit Abstand bedeutendste Standort für die dezentrale Unterbringung im Landkreis.
- Auch in Meuselwitz reduzierte sich der Bestand deutlich – von 76 auf 62 Wohnungen. Dieser Rückgang um 14 Wohnungen entspricht fast 20 Prozent des dortigen Bestands.
- In Schmölln ging die Zahl nur leicht zurück – von 66 auf 65 Wohnungen. Die Kapazitäten blieben hier weitgehend stabil.
- Gößnitz verzeichnete eine Reduktion von 7 auf nur noch 1 Wohnung. Dies entspricht einem faktischen Rückzug aus der kommunalen Beteiligung an der dezentralen Unterbringung.
- In Rositz ging die Zahl nur leicht zurück – von 11 auf 10 Wohnungen.
- veränderte Bedarfe in Folge rückläufiger Zugangszahlen,
- Wegzug aus dem Landkreis; sowie
- eine Verlagerung in selbstverantwortete Wohnformen.
- Ein Ausbau der Kooperationsbeziehungen zu kommunalen Wohnungsunternehmen ist erforderlich, um Stabilität zu sichern.
- Kleinere Gemeinden sollten gezielt angesprochen werden, um die geographische Lastenverteilung breiter aufzustellen – auch mit Unterstützung durch flankierende soziale Infrastruktur.
- Ein Frühwarnsystem für auslaufende Mietverträge kann helfen, Engpässe rechtzeitig zu vermeiden und Anschlusslösungen zu entwickeln.
- Am 31. Januar 2024: 431 Wohnungen
- Am 28. Februar 2025: 394 Wohnungen
- Altenburg: von 270 auf 256 Wohnungen (immer noch der größte Standort mit über 65 % aller Wohnungen)
- Meuselwitz: von 76 auf 62 Wohnungen (minus fast 20 %)
- Schmölln: von 66 auf 65 Wohnungen (kaum verändert)
- Gößnitz: von 7 auf 1 Wohnung (fast kein Standort mehr)
- Rositz: von 11 auf 10 Wohnungen (leichter Rückgang)
- Es kommen insgesamt weniger neue Menschen an.
- Einige Menschen sind weggezogen.
- Manche leben jetzt in eigenen Wohnungen.
- Wir müssen enger mit Wohnungsunternehmen zusammenarbeiten, damit genug Wohnungen bereitstehen.
- Auch kleinere Orte sollen mehr mitmachen, damit die Belastung nicht nur auf wenigen Städten liegt.
- Ein Frühwarnsystem soll helfen, rechtzeitig zu merken, wenn Mietverträge enden, damit keine Engpässe entstehen.
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenAngemietete Wohnungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Vergleich der Jahre 2024 und 2025Ein zentrales Ziel der Unterbringungspolitik des Landkreises Altenburger Land ist die möglichst rasche Integration von geflüchteten Menschen in regulären Wohnraum. Hierfür mietet das Landratsamt gezielt Wohnungen an, um eine dezentrale, alltagsnahe und sozial verträgliche Unterbringung zu gewährleisten. Die Entwicklung der Bestandszahlen zeigt dabei nicht nur administrative Steuerung, sondern auch die Verfügbarkeit und Dynamik des regionalen Wohnungsmarkts.
Zum Stichtag 31. Januar 2024 standen im gesamten Kreisgebiet 431 Wohnungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung zur Verfügung. Ein Jahr später – zum 28. Februar 2025 – lag die Zahl bei 394 Wohnungen. Dies entspricht einem Rückgang um 37 Wohnungen bzw. 8,6 Prozent.
Die Veränderung der Bestände stellt sich in den einzelnen Kommunen wie folgt dar:
Interpretation und HandlungsempfehlungDie rückläufige Entwicklung der Wohnungskapazitäten hat mehrere Ursachen:
Trotz der Herausforderungen bleibt die dezentrale Unterbringung über regulären Wohnraum ein strategisches Ziel des Landkreises. Sie fördert Integration, ermöglicht Alltagsnormalität und entlastet zentrale Unterkünfte.Die Erfahrungen des vergangenen Jahres legen nahe:
Fazit
Der moderate Rückgang der angemieteten Wohnungen im Landkreis Altenburger Land ist noch nicht kritisch, aber deutlich. Die Grundstruktur bleibt erhalten – die Belastung ist jedoch zunehmend auf wenige Städte konzentriert. Um das Ziel einer sozial ausgewogenen, dezentralen und integrationsförderlichen Unterbringung weiterhin erfüllen zu können, sind frühzeitige Nachsteuerungen und wohnungspolitische Gespräche auf kommunaler Ebene unerlässlich. Zudem bleibt das Zuzugsgeschehen volatil und schwer prognostizierbar.Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Angemietete Wohnungen für geflüchtete MenschenVergleich der Jahre 2024 und 2025
Warum dieser Newsletter wichtig ist
Der Landkreis Altenburger Land mietet Wohnungen an, damit geflüchtete Menschen nicht in großen Sammelunterkünften leben müssen. Ziel ist es, dass sie schnell und normal im Alltag ankommen.
1. Wie viele Wohnungen gibt es?
Das sind 37 Wohnungen weniger (minus 8,6 %).
2. Wie ist die Entwicklung in den Städten und Gemeinden?
3. Warum gibt es weniger Wohnungen?
4. Was wir daraus lernen
Fazit
Es gibt weniger angemietete Wohnungen, aber noch genug. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln, damit die Unterbringung auch in Zukunft sozial gerecht und dezentral bleibt.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
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Kommunale Resilienz stärken – Erkenntnisse aus dem bundesweiten DESI-Praxisforschungsprojekt
- die hohe Bedeutung lokaler Netzwerke für die Aufnahme- und Integrationspraxis,
- die wachsende Rolle des Integrationsmanagements als Steuerungsinstanz im Sozialraum,
- die Notwendigkeit, ehrenamtliches Engagement strukturell zu flankieren, um Erschöpfungstendenzen zu begegnen,
- und der Befund, dass strategische Kommunikation, Kooperation und Koordination zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft maßgeblich zur Resilienz beitragen.
- Gesemann, Frank et al. (2025): Wie Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten ihre Resilienz stärken. Eine Handreichung mit anregenden Beispielen aus der Praxis. DESI/Bertelsmann Stiftung. Berlin und Gütersloh.
- Gesemann, Frank (Hrsg.) (2025): Aufnahme und Integration von Geflüchteten: Engagement, Vernetzung und Resilienz in Kommunen. Abschlussbericht zum Praxisforschungsprojekt. Berlin: DESI.
- Der Landkreis war eine von nur 36 Kommunen, die mitgemacht haben.
- Es gab Interviews und eine Gruppendiskussion mit Verwaltung, Vereinen und Ehrenamtlichen.
- Die Ergebnisse sind jetzt veröffentlicht:
- Eine Handreichung mit Beispielen (April 2025)
- Ein Abschlussbericht (Mai 2025)
- Lokale Netzwerke sind sehr wichtig für Aufnahme und Integration.
- Das Integrationsmanagement wird als zentrale Steuerungsstelle gesehen.
- Ehrenamt braucht mehr Unterstützung, damit Helfer nicht überlastet werden.
- Gute Zusammenarbeit und klare Kommunikation machen Kommunen stark.
- Der Landkreis Altenburger Land war schon vorher im Modellprojekt „Weltoffene Kommune“.
- Das zeigt: Wir arbeiten schon lange an einer offenen und beteiligungsorientierten Integrationspraxis.
- klare Strategien für Integration
- mehr interkulturelle Öffnung
- starke Netzwerke und Zusammenarbeit
- Kommunikation mit vielen gesellschaftlichen Gruppen
- in die politischen Leitlinien zur Integration
- in die Fachplanungen zu Familie, Bildung und Armutsbekämpfung
NewsLetter des Integrationsmanagements
Daten/Zahlen/FaktenKommunale Resilienz stärken – Erkenntnisse aus dem bundesweiten DESI-Praxisforschungsprojekt
Der Landkreis Altenburger Land hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur bei der Aufnahme von Geflüchteten engagiert, sondern auch konsequent an der Weiterentwicklung seiner Strukturen und Netzwerke gearbeitet. In diesem Zusammenhang war unsere Beteiligung am bundesweiten Praxisforschungsprojekt „Aufnahme und Integration von Geflüchteten: Engagement, Vernetzung und Resilienz in Kommunen“ des DESI – Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration von besonderer strategischer Bedeutung.
Als eine von bundesweit 36 beteiligten Kommunen – darunter lediglich sieben Landkreise – wurde das Altenburger Land sowohl in qualitativen Interviews als auch im Rahmen einer Fokusgruppendiskussion vor Ort einbezogen. Die Ergebnisse dieser intensiven Forschung liegen nun in zwei zentralen Publikationen vor: einer Handreichung mit Good-Practice-Beispielen (April 2025) sowie dem Abschlussbericht (Mai 2025). Beide Auswertungen würdigen unsere Perspektiven und ordnen sie in einen breiten bundesweiten Vergleich ein.
Erkenntnisse mit Bezug zum Altenburger Land
Die Fokusgruppendiskussion, die im Herbst 2024 mit Vertreter:innen aus Verwaltung, freien Trägern und Zivilgesellschaft im Altenburger Land durchgeführt wurde, hat zentrale Potenziale, aber auch Herausforderungen offengelegt. Besonders hervorgehoben wurde:
Der Landkreis Altenburger Land wurde zudem als eine von nur neun Kommunen genannt, die sowohl im Forschungsprojekt aktiv mitwirkten als auch zuvor Teil des Modellprojekts „Weltoffene Kommune“ waren – ein Befund, der unsere kontinuierliche Arbeit an einer beteiligungsorientierten, vorausschauenden Integrationspraxis unterstreicht.Resilienz heißt: vorausschauend, vernetzt und gestaltungsbereit handeln
Die Studienergebnisse zeigen klar: Kommunale Resilienz entsteht nicht durch bloße Krisenreaktion, sondern durch vorsorgende Strukturpolitik – etwa in der strategischen Verankerung von Integration, der Förderung interkultureller Öffnung, dem Ausbau lokaler Kooperationen sowie der kommunikativen Einbindung vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen. Dabei wird dem Landkreis als Koordinator kreisangehöriger Kommunen eine besondere Rolle zugeschrieben, wenn es um Wissenstransfer, Ressourcenbündelung und Entwicklungsperspektiven geht.
Ausblick
Als Verwaltung werden wir die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt in unsere künftige Planungs- und Gremienarbeit einbeziehen. Insbesondere im Rahmen der Fortschreibung unserer politischen Leitlinien zur Integration sowie der Fachplanung im Bereich Familie, Bildung und Armutsprävention ergeben sich wichtige Anknüpfungspunkte.
Verweise auf die Studien:
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Kommunale Stärke (Resilienz) verbessern
Ergebnisse aus einem bundesweiten Forschungsprojekt (DESI)Warum dieser Newsletter wichtig ist
Der Landkreis Altenburger Land arbeitet nicht nur daran, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Er verbessert auch ständig seine Strukturen und Netzwerke.
Deshalb hat der Landkreis an einem großen Forschungsprojekt mitgemacht:
„Aufnahme und Integration von Geflüchteten: Engagement, Vernetzung und Resilienz in Kommunen“ vom DESI-Institut.
1. Was wurde gemacht?
2. Was sind die wichtigsten Ergebnisse?
3. Besondere Rolle des Landkreises
4. Was bedeutet Resilienz?Resilienz heißt: nicht nur auf Krisen reagieren, sondern vorbereitet sein.
Dazu gehören:
5. AusblickWir wollen die Ergebnisse des Projekts in unsere Arbeit einbauen:
Fazit
Resiliente Kommunen handeln vorausschauend, vernetzt und aktiv. Das Altenburger Land gehört zu diesen Kommunen und will diese Stärke weiter ausbauen.Ihr Integrationsmanagement Altenburger Land
Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 AltenburgKommunale Resilienz stärken – Erkenntnisse aus dem bundesweiten DESI-Praxisforschungsprojekt
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Wie funktioniert das Asylsystem in Deutschland
- Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG, § 6) sind die Landkreise verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen, unterzubringen und sozial zu betreuen. Diese Pflicht umfasst sowohl die Organisation der Unterbringung als auch die Begleitung der Betroffenen während des Asylverfahrens. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
- Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, §§ 3 ff.) haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen: Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts, Unterbringung sowie medizinische Grundversorgung.
- Unterbringung erfolgt im Altenburger Land vorrangig in Wohnungen. Dabei werden Geflüchtete häufig in Wohngemeinschaften untergebracht, da die Finanzierung über die Unterbringungspauschale eine wirtschaftliche Organisation erfordert.
- Familien und besonders vulnerable Personen (z. B. Schwangere, Kranke, Traumatisierte) werden von Anfang an in eigenständigen Wohnungen im Landkreis untergebracht.
- In Gemeinschaftsunterkünften gelten Mindeststandards, die sich aus Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung ergeben: in Mehrbettzimmern in der Regel etwa 6 m² Wohnfläche pro Person, mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Sanitäranlagen. Eine komfortable Ausstattung ist nicht vorgesehen.
- Bargeldleistungen sind reduziert; das Existenzminimum wird nur in einer abgesenkten Form gewährt.
- Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist in den ersten drei Monaten komplett ausgeschlossen, danach nur eingeschränkt möglich (§ 61 AsylG: Vorrangprüfung, Arbeitsverbote in bestimmten Bereichen).
- Die medizinische Versorgung ist auf Akut- und Schmerzbehandlungen sowie notwendige Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt beschränkt (§ 4 AsylbLG). Erst nach 18 Monaten Wartezeit gelten Geflüchtete als GKV-gleichgestellt.
- Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling (§ 25 Abs. 1 und 2 AufenthG, in Verbindung mit § 3 AsylG): Die Person erhält einen Aufenthaltstitel und umfassende Integrationsrechte.
- Subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 4 AsylG): Aufenthaltstitel, aber oft befristet, mit eingeschränkten Rechten.
- Nationale Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG): Aufenthaltstitel wegen besonderer Gefährdungen.
- Ablehnung des Antrags: Wenn keine Schutzgründe vorliegen. Die Person kann dann zur Ausreise verpflichtet werden. Wird die Ausreise nicht vollzogen, kann eine Duldung (§ 60a AufenthG) erteilt werden, dies ist ein lediglich vorübergehender Status ohne gesichertes Bleiberecht.
- Wie viele Menschen im Bundesland leben.
- Wie hoch die Steuereinnahmen des Bundeslandes sind.
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Daten/Zahlen/FaktenWie funktioniert das Asylsystem in Deutschland
Wenn ein Mensch in Deutschland Schutz sucht, beginnt sein Weg mit einem klar geregelten Verfahren. Schon an der Grenze kann er gegenüber der Bundespolizei den Wunsch nach Asyl äußern. Auch eine Meldung bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei einer Ausländerbehörde ist möglich. Ab diesem Moment übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Koordination. Grundlage sind bundesweit geltende Rechtsvorschriften, vor allem das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Schritt 1: Registrierung und Erstaufnahme
Zunächst erfolgt die Registrierung: Personalien werden aufgenommen, Fingerabdrücke gespeichert und mit der europäischen Datenbank EURODAC abgeglichen. So wird geprüft, ob möglicherweise ein anderer EU-Staat nach der Dublin-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 604/2013) zuständig ist. Hinzu kommen eine erste medizinische Untersuchung und die Ausstellung eines Ankunftsnachweises. Mit diesem Dokument erhalten die Betroffenen Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Schritt 2: Verteilung auf die Bundesländer
Die bundesweite Verteilung regelt das Asylgesetz (§ 45 AsylG). Grundlage ist der sogenannte Königsteiner Schlüssel, der jährlich neu berechnet wird und zwei Faktoren berücksichtigt: zu zwei Dritteln die Bevölkerungszahl des Bundeslandes und zu einem Drittel sein Steueraufkommen.
Auf dieser Basis nimmt Thüringen aktuell rund 2,7 % aller in Deutschland ankommenden Geflüchteten auf. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen trägt mit etwa 21 % einen mehr als achtmal so hohen Anteil. Diese Differenz verdeutlicht, wie stark die Aufnahmequoten zwischen den Bundesländern variieren.
Schritt 3: Zuständigkeit der Bundesländer
Nach der Zuweisung an ein Bundesland liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Landesregierung. In Thüringen ist dies im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG) geregelt. Die Erstaufnahme erfolgt zentral in Suhl. Von dort aus verteilt das Land die Menschen auf Landkreise und kreisfreie Städte. Das Land legt also fest, wie viele Menschen beispielsweise in den Landkreis Altenburger Land kommen.
Schritt 4: Verantwortung der Landkreise und Kommunen
Auf Kreisebene beginnt die praktische Arbeit. Dabei ist zwischen Pflichten der Landkreise und Leistungen für die Betroffenen zu unterscheiden.
Ergänzend gilt: Für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen gibt es ein Förderinstrument des Landes: die „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Thüringen“. Sie begründet keine Pflicht, stellt aber sicher, dass Beratungsangebote für diese Gruppe finanziert werden können. Auch Menschen mit Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG (z. B. aus der Ukraine) können hierunter fallen. Faktisch liegt die Aufgabe dennoch bei den Kommunen: Menschen, die anerkannt sind, benötigen weiterhin Unterstützung bei Wohnungssuche, Arbeitsmarktintegration und beim Zugang zu Regelleistungen. Im Altenburger Land übernimmt der Landkreis diese Aufgabe gemeinsam mit freien Trägern.Die Verteilung im Landkreis erfolgt nach Einwohnermaßstab und nach den praktischen Möglichkeiten. Die drei Städte Altenburg, Schmölln und Meuselwitz tragen den größten Anteil an Aufnahmen (2025: 255 Wohnungen in Altenburg, 64 in Schmölln, 62 in Meuselwitz). Kleinere Gemeinden wie Gößnitz oder Rositz nehmen in deutlich geringerem Umfang auf.
Perspektive der Geflüchteten: Was bedeutet Unterbringung und Versorgung konkret?
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf ein Basisniveau begrenzt. Das bedeutet:
Damit wird deutlich: Das System stellt kein Rundum-sorglos-Paket dar, sondern eine stark regulierte, restriktive Versorgung, die auf Sicherung des Existenzminimums und zeitlich befristete Unterbringung ausgerichtet ist.Schritt 5: Abschluss des Asylverfahrens
Am Ende des Asylverfahrens entscheidet das BAMF über den Antrag. Mögliche Ergebnisse sind:
Fazit
Das deutsche Asylverteilungssystem ist ein mehrstufiges Verfahren, das von der Bundesebene über die Länder bis hin zu den Landkreisen reicht. Für die Betroffenen bedeutet es einen klar geregelten, aber zugleich stark eingeschränkten Ablauf, von der Registrierung bei der Ankunft über die bundesweite Verteilung bis hin zur Unterbringung vor Ort und schließlich zur Entscheidung über den Asylantrag.Für die Gesellschaft bedeutet es, dass die Verantwortung fair geteilt wird: Der Bund regelt die Gesamtverteilung (AsylG, Königsteiner Schlüssel), die Länder steuern innerhalb ihrer Grenzen (ThürFlüAG), und die Landkreise, wie das Altenburger Land, erfüllen ihre gesetzliche Pflicht zur Unterbringung, Versorgung und sozialen Betreuung der Geflüchteten.
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Wie funktioniert das Asylsystem in Deutschland?Wenn ein Mensch in Deutschland Schutz sucht, gibt es ein klares Verfahren. Dieses Verfahren ist in Gesetzen genau geregelt. Wichtig sind das Asylgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz.
Wo melden sich Geflüchtete zuerst an?
Wer Asyl beantragen möchte, kann das gleich an der Grenze, bei der Polizei oder in einer besonderen Aufnahmestelle tun. Dort werden die Daten aufgenommen, Fingerabdrücke gemacht und geprüft, ob vielleicht ein anderes Land in Europa zuständig ist. Danach bekommen die Menschen ein erstes Dokument („Ankunftsnachweis“) und dürfen bestimmte Leistungen erhalten, zum Beispiel Essen, Unterkunft und medizinische Hilfe.
Wie werden Geflüchtete in Deutschland verteilt?
Deutschland verteilt die Geflüchteten gerecht auf alle Bundesländer. Dafür gibt es den Königsteiner Schlüssel. Dabei zählen zwei Dinge:
So muss jedes Bundesland einen bestimmten Anteil aufnehmen. Thüringen nimmt derzeit rund 2,7 % aller Geflüchteten in Deutschland auf. In Nordrhein-Westfalen sind es dagegen etwa 21 %.Wie funktioniert die Verteilung in Thüringen?
In Thüringen gibt es zuerst eine zentrale Aufnahmestelle in Suhl. Von dort verteilt das Land die Geflüchteten weiter in die Landkreise und Städte. Auch das Altenburger Land bekommt auf diese Weise Menschen zugewiesen.
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Erstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 AltenburgKommunale Resilienz stärken – Erkenntnisse aus dem bundesweiten DESI-Praxisforschungsprojekt
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Soziale Beratung von anerkannten Geflüchteten – Bilanz 2024
- Vermittlung grundlegender Informationen zum sozialen Leben sowie zu kulturellen Standards des Zusammenlebens in Deutschland → 13.450 Beratungen
- Orientierungshilfen zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und aktive Unterstützung bei Alltagsproblemen → 10.785 Beratungen
- Hilfestellung beim Zugang zu Behörden, Fachdiensten und integrationsfördernden Angeboten → 11.757 Beratungen
- Beratung bei sozialen Konflikten sowie in Gewaltsituationen → 341 Beratungen
- Förderung des Miteinanders von Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft → 1.885 Beratungen
- Informationshilfe bei der Beantragung existenzsichernder Leistungen → 5.969 Beratungen
- Unterstützung beim Zugang zur Gesundheitsversorgung → 2.618 Beratungen
- Beratung zum Zugang zu Kindertagesstätten, Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten → 1.547 Beratungen
- Sonstige individuelle Anliegen → 11.904 Beratungen
- Caritas
- Euro-Schule Altenburg
- Stadt Meuselwitz
- Stadt Schmölln
- 1.585 erste Beratungen
- 12.801 weitere Beratungen Das zeigt: Viele Menschen brauchen länger Hilfe und Begleitung
- Informationen zum Leben und Zusammenleben in Deutschland: 13.450 Beratungen
- Hilfe bei Alltagsproblemen: 10.785 Beratungen
- Unterstützung bei Ämtern und Anträgen: 11.757 Beratungen
- Hilfe bei Konflikten oder Gewalt: 341 Beratungen
- Förderung von Miteinander und Begegnung: 1.885 Beratungen
- Hilfe beim Beantragen von Geldleistungen: 5.969 Beratungen
- Zugang zur Gesundheitsversorgung: 2.618 Beratungen
- Zugang zu Kita, Schule und Freizeitangeboten: 1.547 Beratungen
- Andere Themen: 11.904 Beratungen
- Sie macht geflüchtete Menschen stärker und selbstständiger.
- Sie spart Zeit in den Ämtern, weil Anträge besser vorbereitet sind.
- Sie hilft, soziale Kosten zu senken, weil Menschen schneller Arbeit, Wohnung und Bildung finden.
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Daten/Zahlen/FaktenSoziale Beratung von anerkannten Geflüchteten – Bilanz 2024
Einleitung
Auch im Jahr 2024 hat der Landkreis Altenburger Land die soziale Beratung für anerkannte Geflüchtete als zentrales Instrument zur Unterstützung gesellschaftlicher Teilhabe konsequent fortgeführt. Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in Thüringen“ wurden entsprechende Landesmittel durch das Landratsamt an vier Träger weitergeleitet: die Caritas, die Euro-Schule Altenburg sowie die Städte Meuselwitz und Schmölln. Ziel war es, ein fachlich tragfähiges und regional abgestuftes Beratungsangebot zu sichern, das sich an den Bedarfen der Zielgruppen ebenso orientiert wie an den verfügbaren kommunalen Ressourcen.
Beratungstätigkeit in Zahlen
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.585 Erstberatungen und 12.801 Folgeberatungen durchgeführt. Diese hohe Zahl an Folgeberatungen macht deutlich, dass viele Ratsuchende über längere Zeiträume hinweg auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Die soziale Beratung wirkt dabei als stabilisierende Brücke zwischen rechtlicher Anerkennung und tatsächlicher Lebensrealität im Aufnahmekontext.
Thematische Schwerpunkte der Beratung
Die dokumentierten Beratungsanliegen lassen sich neun thematischen Hauptfeldern zuordnen. Besonders auffällig ist dabei die hohe Bedeutung von alltagspraktischer Orientierung, individueller Problembewältigung und Zugangshilfen im institutionellen Gefüge:
Diese Zahlen spiegeln nicht nur den thematischen Umfang der Beratungstätigkeit wider, sondern auch deren operative Tiefe. Die besonders hohe Fallzahl im Bereich „Sonstiges“ verweist auf die Vielgestaltigkeit individueller Lebenslagen, die in standardisierten Kategorien nur bedingt abbildbar sind.Rolle der Trägerstruktur und regionale Reichweite
Mit der Beauftragung sowohl freier Träger als auch kommunaler Strukturen konnte ein Netzwerk geschaffen werden, das auf regionale Unterschiede reagieren und gleichzeitig fachliche Standards wahren kann. Die Caritas und die Euro-Schule verfügen über langjährige Erfahrung in der migrationsbezogenen Einzelfallhilfe. Die Städte Meuselwitz und Schmölln wiederum tragen durch ihre kommunale Verankerung zur Stärkung der lokalen Integrationslandschaft bei. Die Gesamtstruktur erlaubt eine flexible Verteilung der Aufgaben bei gleichzeitiger Abstimmung mit der integrierten Sozialplanung des Landkreises
Fazit und Ausblick
Die soziale Beratung hat sich auch 2024 als tragfähiges, wirkungsvolles und niederschwelliges Unterstützungsinstrument bewährt. Sie stärkt nicht nur die individuelle Handlungskompetenz der Geflüchteten, sondern entlastet langfristig auch andere Regelstrukturen – etwa im Bereich der sozialen Sicherung, Bildung oder Gesundheitsversorgung.
Darüber hinaus zeigt sich zunehmend, dass die frühzeitige und verlässliche Begleitung durch sozialberatende Stellen auch einen spürbaren Effizienzgewinn für die Verwaltung bedeutet: Ratsuchende, die durch Beratung gezielt auf Antragstellungen, Behördenkontakte oder Regelprozesse vorbereitet werden, verursachen in den Ämtern geringeren Personalaufwand, da notwendige Unterlagen vollständig vorliegen, Anliegen besser vorbereitet sind und Rückfragen seltener notwendig werden. Gerade im Kontext zunehmender Belastungen in Sozial-, Ausländer- oder Jugendämtern wirkt diese Art der „vorgelagerten Verfahrenssicherheit“ stabilisierend – organisatorisch wie personell.
Nicht zuletzt trägt die soziale Beratung auch zur Reduzierung langfristiger sozialer Folgekosten bei: Je schneller und nachhaltiger Menschen nach ihrer Anerkennung in die Lage versetzt werden, ihr Leben eigenständig zu gestalten – etwa durch Zugang zu Arbeit, Wohnraum, Bildung oder Gesundheitsversorgung – desto geringer fällt mittel- und langfristig der Bedarf an sozialstaatlicher Unterstützung aus.
Newsletter des Integrationsmanagements – einfache Sprache
Soziale Beratung von anerkannten Geflüchteten
Bilanz 2024Warum dieser Newsletter wichtig ist
Im Jahr 2024 hat der Landkreis Altenburger Land weiter soziale Beratung für geflüchtete Menschen angeboten. Diese Beratung hilft Menschen, sich im Alltag zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.1. Wer macht die Beratung?
Das Land Thüringen gibt Geld für die Beratung.
Der Landkreis gibt dieses Geld weiter an:
So gibt es Beratung in verschiedenen Regionen.2. Wie viele Beratungen gab es?
3. Welche Themen sind wichtig?
4. Warum ist Beratung wichtig?
Fazit
Die Beratung hat sich 2024 bewährt. Sie hilft Menschen und entlastet gleichzeitig Verwaltung und Gesellschaft.
Ihr Integrationsmanagement Altenburger LandErstellt von: Andreas Strahlendorf
IntegrationsmanagerLandratsamt Altenburger Land
Lindenaustrasse 10
04600 AltenburgKommunale Resilienz stärken – Erkenntnisse aus dem bundesweiten DESI-Praxisforschungsprojekt
