Interessenbekundung zum Projektaufruf

Für die soziale Beratung von Flüchtlingen nach § 1 ThürFlüAG (Nichtanerkanntenberatung)

Der Landkreis Altenburger Land beabsichtigt, zur Umsetzung der Aufgaben aus der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung - ThürGUSVO -) einen freien Träger mit einem Teil der Nichtanerkanntenberatung befristet zu beauftragen.

Projektzeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025

Das Ziel des Projektes ist die Bereitstellung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung für Flüchtlinge nach § 1 ThürFlüAG im gesamten Landkreis.

Die interessierten Parteien sollen über folgende Voraussetzungen verfügen:

  1. Gemeinnützigkeit
  2. Erfahrungen mit der Nichtanerkanntenberatung gemäß ThürGUSVO
  3. Vernetzung mit den lokalen Akteuren der Integrationsarbeit und den lokalen Strukturen (Behörden; Polizei; Ärzte; Kita- und Schulleitungen etc.)

Die o.g. Voraussetzungen sind mit der Interessenbekundung nachzuweisen. Zur Projekteinreichung erhalten die Interessierten, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, den vollständigen Projektaufruf mit Bewertungsmatrix.

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst Ziel und Inhalt, sowie Art und Umfang der zu erbringenden Leistung.

1. Grundsätze der sozialen Betreuung und Beratung

  • Personen nach § 1 ThürFlüAG ist eine qualifizierte migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung zur Verfügung zu stellen.
  • Die migrationsspezifische soziale Betreuung und Beratung soll die Personen nach § 1 ThürFlüAG unabhängig davon, ob sie in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen leben, in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich in Deutschland zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten.
  • Der beauftragte freie Träger legt dem Landratsamt jeweils zum 15. des Folgemonats einen Tätigkeitsbericht über die im vorangegangenen Kalendermonat erfolgte Sozialbetreuung vor.
  • In diesem Bericht sind insbesondere:
    • die Namen, die vereinbarten Wochenarbeitszeiten und beruflichen Qualifikationen des eingesetzten Betreuungspersonals,
    • die Anzahl der beratenen und betreuten Personen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter, sowie
    • die inhaltlichen Schwerpunkte der geleisteten Betreuungstätigkeit

aufzunehmen.

2. Ziele und Inhalt der sozialen Betreuung und Beratung

Ziele und Inhalt der migrationsspezifischen sozialen Betreuung und Beratung sind:

  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses und rücksichtsvollen Umgangs der Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte und ihrer Mitverantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens
  • Schutz der Bewohner, insbesondere Kinder und Frauen, vor Gewalt
  • Vermittlung und Durchsetzung unverzichtbarer kultureller Standards des Zusammenlebens
  • Förderung des gedeihlichen Miteinanders der Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte und der einheimischen Nachbarschaft
  • Orientierungshilfe in Fragen des täglichen Lebens und in Fragen des Zusammenlebens sowie Vermittlung von Basisinformationen zum sozialen Leben in Deutschland
  • Organisation der Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Information über das deutsche Rechtssystem, jedoch keine Rechtsberatung
  • Hilfestellung und Beratung bei notwendigen Behördengängen
  • Hilfe beim Zugang zur Gesundheitsfürsorge
  • Vermittlung von Kontakten zu Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie zur einheimischen Bevölkerung
  • Identifizierung von besonders schutzbedürftigen Personen im Sinne der Richtlinie 2013/33/EU und Hilfe bei der Umsetzung der besonderen Belange
  • Beratung und Betreuung bei familiären, sozialen und psychischen Problemen sowie Hilfestellung bei personenstandsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern über Möglichkeiten der sprachlichen und schulischen Förderung sowie über kinderfreundliche Orte und Angebote im Landkreis (etwa Freiluftaktivitäten, Spiel- und Lernmöglichkeiten in der Kommune)
  • Hilfe bei Schwangerschaft sowie bei Ernährung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern
  • Hilfe beim Zugang zu Kindertagesstätten sowie den einschlägigen Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten für Schüler und Erwachsene
  • Vermittlung an Fachdienste zur Hilfestellung in familiären und sozialen Fragen
  • Lösung von Konflikten sowie Hilfe und Beratung in Gewaltsituationen
  • Koordination des Engagements ehrenamtlich in der Flüchtlingssozialarbeit tätigen Personen
  • Beratung und Information über bestehende Rückkehr- beziehungsweise Weiterwanderungsprogramme
  • Unterstützung beim Quartiersmanagement einschließlich Umquartierung
  • Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit, ausgehend davon, dass der Datenzugriff ausschließlich über die kostenlos zur Verfügung gestellten IT-Arbeitsplätze im Landratsamt ermöglicht wird.
  • Unterstützung bei der Aktualität der Quartiersdaten
  • Durchführung von Mieterschulungen
  • Unterstützung der Ordnungsbehörden und der Polizei durch niederschwellige Interventionen
  • Sicherstellung der Koordinierung der kooperierenden sozialen Beratung durch eigenes Personal des Landratsamtes

3. Die für eine Betreuungstätigkeit notwendigen fachlichen Anforderungen an das Personal sowie die beruflichen Qualifikationen desselben

Das Personal der migrationsspezifischen sozialen Betreuung und Beratung muss folgende fachlichen Anforderungen erfüllen:

  • Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Französisch oder in mindestens einer anderen relevanten Fremdsprache wie Ukrainisch, Arabisch, Paschto, Dari, Türkisch, Russisch, Kurdisch
  • Kenntnisse im Ausländer-, Asyl-, Asylbewerberleistungs-, Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Kenntnisse über Ursachen und Erscheinungsformen der Flüchtlingsbewegungen, über die politischen und sozialen Verhältnisse sowie über Lebensgewohnheiten und Glaubensfragen in den relevanten Herkunftsländern
  • pädagogische Fertigkeiten sowie hohe soziale Kompetenz und interkulturelle und religiöse Sensibilität
  • Sensibilisierungsfähigkeit und Kenntnisse im Umgang mit Menschen mit Behinderungen
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung
  • Durchsetzungsfähigkeit auf Basis hoher empathischer Kompetenz

Das eingesetzte Personal hat die persönliche Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes bei Einstellung im Projekt zu belegen.

Das Personal der migrationsspezifischen sozialen Betreuung und Beratung muss über die berufliche Qualifikation entsprechend der GuSVO verfügen. Personal mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung ist ausdrücklich erwünscht.

Bei der Darstellung der beruflichen Qualifikationen der einzusetzenden Mitarbeitenden nach der GuSVO kann davon ausgegangen werden, dass der Landkreis 2 Mitarbeitende mit der Qualifikation Sozialarbeiter im Einsatz hat.

Bitte reichen Sie Ihre Interessenbekundung zur Durchführung einer qualifizierten migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung für Flüchtlinge nach § 1 ThürFlüAG bis zum 13.12.2024 per Email (janet.pohle@altenburgerland.de) ein.

Für Fragen steht Ihnen unsere Fachdienstleiterin des FD Flüchtlinge/ Aussiedler zur Verfügung.


Das Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz - ThürFlüAG -) finden Sie unter:

Bürgerservice Thüringen - ThürFlüAG | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen ... | gültig ab: 01.01.1998

Die Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung - ThürGUSVO -) finden Sie unter:

Bürgerservice Thüringen - ThürGUSVO | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe | Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die ... | gültig ab: 01.09.2018