Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Bienen oder Fische halten will, hat dies der zu- ständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe...
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