Zuständigkeitsfinder

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Arbeits- und Tarifrecht
Leistungen
  • Schwarzarbeit

    Bürger*innen können Schwarzarbeit selbständig melden. Ansprechstellen: Wo kann man Schwarzarbeit anzeigen?
    Meldestelle Schwarzarbeit und Lohndumping im Hotel- und Gaststättengewerbe unter Hotline:
    0 18 01/14 15 16

    Wer auf Baustellen Schwarzarbeiter vermutet,...

  • Gewerbeaufsicht

    Der Begriff "Gewerbeaufsicht" steht synonym für den moderneren Begriff "Arbeitsschutz", der nicht nur in Thüringen benutzt wird. Für weitere Informationen siehe Arbeitsschutz .

  • Arbeitsschutz

    Für die die Durchführung des Arbeitsschutzes sind Arbeitgeber*innen zuständig. Die Überprüfung der Einhaltung liegt beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

  • Pflegezeit: Ausnahme vom Kündigungsschutz

    Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 oder Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch, ist eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber von der Ankündigung bis zur Beendigung der Inanspruchnahme nicht möglich....

  • Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen - Bewilligung

    Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern oder Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen auf Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen ist eine Bewilligung der zuständigen Stelle notwendig. Die Bewilligung kann erteilt werden,...

  • Mutterschutz: Kündigungsschutz im Mutterschutz und in der Elternzeit - Antrag auf Ausnahme

    Besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit kann nur durch die Genehmigung der zuständigen Behörde umgangen werden. Zwingende Gründe für die Kündigung müssen nachgewiesen werden. Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer...

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Leistungen nach Lebenslagen