Zuständigkeitsfinder
Pflegezeit: Ausnahme vom Kündigungsschutz
Leistungsbeschreibung
Nimmt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 oder Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes in Anspruch, ist eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber von der Ankündigung bis zur Beendigung der Inanspruchnahme nicht möglich.
Wenn Sie als Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während dieser Zeit trotzdem kündigen wollen, benötigen Sie eine Zulässigkeitserklärung der zuständigen Stelle.